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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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VG amtlich

Bitte überprüfen Sie – gerade auch im Hinblick auf die kommenden Ferien - die Gültigkeit Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses und beantragen Sie rechtzeitig ein neues Ausweisdokument für Sie und Ihre Kinder.

Die Bearbeitung von Personalausweisen beträgt derzeit ca. 2-3 Wochen, für Reisepässe beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4-6 Wochen.

Auch Kinder benötigen für Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Ausweisdokument.

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Kinderreisepässe können deshalb seit 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Alternativ kann für Kinder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Personalausweise und Reisepässe sind für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Das Bundesinnenministerium weist jedoch darauf hin, dass sich insbesondere Säuglinge und Kleinstkinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind (Quelle: Bundesinnenministerium).

Gebühren Personalausweis:

Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 22,80 EUR

Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 37,00 EUR

Gebühren Reisepass:

Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 37,50 EUR

Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 70,00 EUR

Es besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Express-Passes, der innerhalb von 3 Werktagen von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Zusätzliche Gebühr: 32,00 EUR

Für die Beantragung eines neuen Dokumentes sind neben Ihrem persönlichen Erscheinen, folgende Unterlagen erforderlich:

-

der bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass

-

ein aktuelles Lichtbild (Größe 34x45 mm) nach den neuesten Lichtbildanforderungen (biometrisch)

Der Bürgerservice hat dauerhaft auf Terminvereinbarung umgestellt – so werden längere Wartezeiten vermieden und es können im Vorfeld schon Fragen zu mitzubringende Unterlagen beantwortet werden.

Termine können Sie ganz einfach über unsere Homepage online www.vg-westendorf.de

oder telefonisch unter 08344/9202-0 buchen.