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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Westendorf

(nichtmaßstäblicher Lageplan)

Amtliche Bekanntmachung

der Gemeinde Westendorf zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung „Industriegebiet Schmid“

Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.04.2025 die Aufstellung der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung „Industriegebiet Schmid“ beschlossen. Der Änderungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche des Betriebsgeländes von ca. 3,35 ha (Fl.Nrn. 332 und 333 der Gemarkung Dösingen). Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen zukünftig die Voraussetzungen für eine optimale Aufbereitung und Lagerung von Bodenaushub und Bauschutt aus Beton, Asphalt und Holz zu qualitativ hochwertigen Recyclingprodukten geschaffen werden. Zur Optimierung der Betriebsabläufe bei gleichzeitiger Sicherstellung der gesetzlichen Umweltanforderungen ist hierzu eine Teilüberdachung der bestehenden Lagerflächen mit zwei Kaltlagerhallen und einer Bodenwaschanlage mit Waschwasseraufbereitung erforderlich.

Die gegenständliche Aufstellung der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung „Industriegebiet Schmid“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB BauGB durchgeführt.

Weiterer Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Dabei wird von der Öffnungsklausel gem. § 12 Abs. 3a BauGB Gebrauch gemacht und geregelt, dass der VEP durch Änderung des Durchführungsvertrags in beidseitiger Zustimmung (Vorhabenträger; Gemeinde) ohne Änderungsverfahren der kommunalen Satzung (Bebauungsplan) angepasst werden kann.

Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen. Ferner wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Für die geplanten zusätzlichen Eingriffe wird ein naturschutzfachlicher Ausgleich festgesetzt und damit die mit dem Vorhaben unvermeidbaren Eingriffe in den Naturhaushalt kompensiert.

Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeinde Westendorf über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 16.04.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnung „Industriegebiet Schmid mit textlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 16.04.2025 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich die zugrundeliegenden Fachgutachten können auf der Homepage der Gemeinde Westendorf (https://gemeinde-westendorf.de/veroeffentlichungen.html)

im Zeitraum vom 05.05.2025 bis einschließlich

13.06.2025 abgerufen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf/ Ortsteil Dösingen, Zimmer 4a bzw. in der Gemeinde Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Diese sind:

Gemeinde Westendorf

Dienstag

14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

08:00 bis 12:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft Westendorf

Montag bis Freitag

8:00 bis 12:00 bzw.

Dienstag

14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 bis 18.00 Uhr

Hinweis: für die Einsichtnahme muss kein Termin vereinbart werden. Bei geschlossener Türe bitte klingeln.

Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Verwaltungsgebäude zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich.

Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.

Westendorf, den 24.04.2025

Gemeinde Westendorf

-Siegel-

gez. Obermaier

Erster Bürgermeister