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Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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VG amtlich

Bitte überprüfen Sie – gerade auch im Hinblick auf die kommenden Ferien - die Gültigkeit Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses und beantragen Sie rechtzeitig ein neues Ausweisdokument für Sie und Ihre Kinder.

Die Bearbeitung von Personalausweisen beträgt derzeit ca. 2-3 Wochen, für Reisepässe beträgt die Bearbeitungszeit ca. 4-6 Wochen.

Auch Kinder benötigen für Reisen außerhalb Deutschlands ein eigenes Ausweisdokument.

Personalausweise und Reisepässe sind für Personen unter 24 Jahren sechs Jahre gültig. Das Bundesinnenministerium weist jedoch darauf hin, dass sich insbesondere Säuglinge und Kleinstkinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind (Quelle: Bundesinnenministerium).

Gebühren Personalausweis:

Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 27,60 EUR

Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 46,00 EUR

Gebühren Reisepass:

Neuausstellung bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig) 37,50 EUR

Neuausstellung ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig) 70,00 EUR

Es besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines Express-Passes, der innerhalb von 3 Werktagen von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Zusätzliche Gebühr: 32,00 EUR

Für die Beantragung eines neuen Dokumentes ist neben Ihrem persönlichen Erscheinen, folgende Unterlagen erforderlich:

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den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass

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ein aktuelles Lichbild

Hinweis zum Lichtbild:

Seit dem 1. Mai 2025 dürfen Pass- und Personalausweisfotos in Deutschland nur noch digital erstellt und über eine gesicherte Verbindung an die Behörden übermittelt werden. Ziel dieser Änderung ist es, Manipulationen durch sogenannte Morphing-Techniken zu verhindern, die es ermöglichen, mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen zu verschmelzen.

Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl, ihr biometrisches Lichtbild entweder direkt in der Behörde oder bei zugelassenen Fotostudios anfertigen zu lassen. Die Verwaltungsgemeinschaft Westendorf bietet eine Möglichkeit zur Erstellung eines digitalen Passbildes vor Ort an. Die Gebühr für das Bild beläuft sich auf 6,00 Euro. (Beachten Sie bitte, dass die Bildaufnahme für Kleinkinder nur bedingt geeignet ist.) Alternativ können Sie die Fotos in einem Fotostudio anfertigen lassen, das die neuen technischen Voraussetzungen erfüllt (E-Passfoto-Verfahren). Ausgedruckte Fotos können nicht mehr angenommen werden.

Der Bürgerservice hat dauerhaft auf Terminvereinbarung umgestellt – so werden längere Wartezeiten vermieden und es können im Vorfeld schon Fragen zu mitzubringende Unterlagen beantwortet werden.

 

 

Termine können Sie ganz einfach über unsere Homepage online www.vg-westendorf.de

oder telefonisch unter 08344/9202-0 buchen.