Titel Logo
Was gibt's Nui's Amtliches Bekanntmachungsblatt für die VG Westendorf
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kaltental

Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung in Kaltental

(Kindertageseinrichtungs-Gebührensatzung)

vom 16.04.2026

Aufgrund des Art. 2 und 8 Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Kaltental folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung in Kaltental vom 15.10.2025 wird wie folgt geändert:

1. § 4 wird wie folgt geändert:

Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1)

Für jeden angefangenen Monat beträgt die Benutzungsgebühr für den Kindergarten

 

a)

bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden

180,00 Euro,

 

b)

bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden

205,00 Euro,

 

c)

bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden

240,00 Euro,

 

d)

bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden

275,00 Euro,

 

e)

bei einer Buchungszeit von 7 – 8 Stunden

310,00 Euro.

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

(3)

Für jeden angefangenen Monat beträgt die Benutzungsgebühr für die Krippe

 

a)

bei einer Buchungszeit von 1 – 2 Stunden

200,00 Euro,

 

b)

bei einer Buchungszeit von 2 – 3 Stunden

230,00 Euro,

 

c)

bei einer Buchungszeit von 3 – 4 Stunden

260,00 Euro,

 

d)

bei einer Buchungszeit von 4 – 5 Stunden

290,00 Euro,

 

e)

bei einer Buchungszeit von 5 – 6 Stunden

325,00 Euro,

 

f)

bei einer Buchungszeit von 6 – 7 Stunden

360,00 Euro,

 

g)

bei einer Buchungszeit von 7 – 8 Stunden

395,00 Euro.

Die tägliche Buchungszeit berechnet sich nach den Stunden an den einzelnen Buchungstagen, geteilt durch fünf Tage.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.09.2026 in Kraft.

Kaltental, den 16.04.2026
gez. Hauser 

 

 

Erster Bürgermeister