Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Westendorf hat in seiner Sitzung am 28.01.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der 1. Änderung des Bebauungsplans „Westendorf Altort“ beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von rund 0,43 ha und umfasst die Grundstücke 34, 34/1, 50/1 und 50/3 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 50 der Gemarkung Westendorf. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan.
Der Änderungsbereich umfasst einen Teil des zentralen Altortbereichs in der Ortsmitte Westendorfs zwischen der „Neue Gasse“ im Südwesten und der „Bauhofstraße“ im Osten. Im Norden wird der Geltungsbereich durch Wohnbaugrundstücke mit Bestandbebauung sowie landwirtschaftlicher Fläche begrenzt. Das Ziel ist die Ausweisung eines Wohnbaugrundstückes für ein Wohnbauvorhaben (Seniorengerecht, sozialer Wohnungsbau/Eigentumswohnungen) zur Deckung des örtlichen Bedarfs nach Wohnraum.
Die gegenständliche Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der 1. Änderung des Bebauungsplans „Westendorf Altort“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB behandelt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, bei der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB von der Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von einer Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Ferner wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den Verfahrensschritten zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Die Öffentlichkeit kann sich bei der Gemeinde Westendorf über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren (§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 25.02.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Westendorf den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der 1. Änderung des Bebauungsplans „Westendorf Altort“ mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 25.02.2026 gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus beiliegendem Lageplan. Parallel hierzu findet in diesem Zeitraum die Anhörung der Träger öffentlicher Belange (nach § 4 Abs. 2 BauGB) statt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der 1. Änderung des Bebauungsplans „Westendorf Altort“ mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 25.02.2026 kann auf der Homepage der Gemeinde Westendorf (https://gemeinde-westendorf.de/veroeffentlichungen.html)
im Zeitraum vom 04.05.2026 bis einschließlich 10.06.2026 abgerufen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Gemeindeamt von Westendorf, Am Kirchsteig 1, 87679 Westendorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus. Diese sind im Gemeindeamt
| Dienstag | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf / Ortsteil Dösingen während der allgemeinen Dienststunden
| Montag -Freitag | 8:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 14:00 bis 15:30 Uhr |
| Donnerstag | 14:00 bis 18:00 Uhr. |
Nach telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.
Die den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugrundeliegenden, nicht öffentlich zugänglichen Vorschriften und Regelwerke können ebenso bei der Gemeinde Westendorf während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch abgegeben werden. Bei Bedarf ist auch eine Abgabe der Stellungnahmen schriftlich per Post oder zur Niederschrift im Gemeindeamt Westendorf oder in der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf nach Terminvereinbarung zu den obengenannten Öffnungszeiten möglich (https://vg-westendorf.de/termin).
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung abgegebener Stellungnahmen die angegebenen personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) gespeichert werden. Die abwägungsrelevanten Inhalte der vorgebrachten Stellungnahmen werden anonymisiert aufbereitet und den zuständigen Gremien in teils öffentlichen Sitzungen vorgelegt.
Lageplan mit Abgrenzung Geltungsbereich. Genordet. Ohne Maßstab.