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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Wassergesetze und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes

Einleiten von Niederschlagswasser

aus den Ortsteilen Zirndorf, Häuslingen, Mittelschönbronn, Ammonschönbronn, Lölldorf, Höfstetten und Zimmersdorf in die Gewässer Entwässerungsgraben zum Hechelbach, Entwässerungsgraben zur Wieseth, Mutterbach, Höfstetter Graben und Dorfgraben durch die Gemeinde Wieseth

Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 27.10.2022, Az. 6411.01-0325/0001 SG 43gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus den Ortsteilen Zirndorf, Häuslingen, Mittelschönbronn, Ammonschönbronn, Lölldorf, Höfstetten und Zimmersdorf in die Gewässer Entwässerungsgraben zum Hechelbach, Entwässerungsgraben zur Wieseth, Mutterbach, Höfstetter Graben und Dorfgraben durch die Gemeinde Wieseth, Landkreis Ansbach befristet bis 31.12.2042 erteilt.

Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Wieseth oder der Gemeindeverwaltung des Marktes Dentlein am Forst als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein am Forst in der Zeit vom 06.02.2023 bis 17.02.2023 (zwei Wochen) während der Dienststunden aus.

Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.

Wieseth, 25.01.2023
gez. Kollmar
Erster Bürgermeister