Am 15.02.2026 ist das 1.Quartal der Grundsteuer sowie die 1.Vorauszahlung der Gewerbesteuer fällig.
Bürger, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Beträge der zuletzt bekannt gegebenen Bescheide auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen.