Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Wieseth hat am 17.09.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 19.09.2025, Az.: 941.05-0022/0001 rechtsaufsichtlich gewürdigt, sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.F. (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.F., Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
des Schulverbandes Wieseth (Landkreis Ansbach)
Auf Grund des Art. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt | ||
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 193.405 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.000 € |
| ab. | ||
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| Schulverbandsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 172.205 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. (Verwaltungsumlage). |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2024 auf 55 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.131,00 € festgesetzt. |
| Investitionsumlage | |
| 1. | Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,- € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.