Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst hat am 06.11.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 07.11.2025 Az.: 941.03-0001/0001, rechtsaufsichtlich gewürdigt; sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40 Abs. 1 KommZG, Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.Forst, Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
| Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt | ||
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.129.279 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 80.000 € |
| ab. | ||
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verwaltungsumlage
Investitionsumlage
1. Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 180.000 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.