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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
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Die VG-Kasse teilt mit:

Abzug von Kanaleinleitungsgebühren

durch die Haltung von Großvieh im Jahr 2023

Nach § 10 der gemeindlichen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) wird bei landwirtschaftlichen Betrieben für jedes Stück Großvieh eine Wassermenge von 18 m³ / Jahr von der Gebührenbemessung in Abzug gebracht. Voraussetzung ist u.a., dass der gesamte Wasserverbrauch durch Wasserzähler gemessen wird. Damit ein Abzug berechnet werden kann, muss jeder Gebührenpflichtige den Nachweis hierfür liefern.

Zu diesem Zweck ist die nachfolgend abgedruckte Meldung des Viehbestandes ausgefüllt bis spätestens 08.01.2024 bei der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a. Forst, Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a. Forst, Zimmer Nr. 103 abzugeben.

Zusätzlich ist der letzte Bescheid der Bayrischen Tierseuchenkasse vorzulegen. Stichtag für die Ermittlung des Tierbestands ist der 01.01.2023 (Bescheid vom Jahr 2023)

Meldung des Viehbestandes

Zum Abzug von Kanaleinleitungsgebühren für die Haltung von Großvieh im Jahr 2023

Name, Vorname: __________________________

Straße, HausNr.: __________________________

Straße, HausNr.: __________________________

(der Tierhaltung, wenn abweichend)

Ort: __________________________

An die Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a. Forst

Mein Bestand umfasst folgende Tiere, die ich hiermit zum Abzug von Kanaleinleitungsgebühren für die Haltung von Großvieh melde:

______________________

__________________________

Datum

Unterschrift