Der Landkreis Ansbach organisiert unterschiedliche öffentliche Bedarfsverkehre. Sie ergänzen das regulär bestehende ÖPNV-Angebot in Gebieten und Zeiten mit schwacher Nachfrage und kommen daher nur bei Bedarf zum Einsatz.
Konkret gibt es zwei verschiedene Arten beim Bedarfsverkehr: Rufbus und Anrufsammeltaxi (AST).
Der Rufbus ist im Fahrplan als „RBu“ gekennzeichnet. Er verkehrt nach Linie und fährt die Haltestellen im Fahrplan an. Es ist kein Zuschlag fällig, sondern es gilt die normale Fahrkarte (beispielsweise Deutschlandticket, Einzelfahrkarte, Bayernticket etc.). Rufbusse müssen rechtzeitig vorbestellt werden, die Anmeldezeit ist in der Fahrtauskunft beziehungsweise im Fahrplan hinterlegt. Auch die Rufnummer zur Fahrtbestellung findet sich dort, ab 2024 ist bei einigen Linien auch eine Bestellung per VGN-App möglich.
Das Anrufsammeltaxi (AST) hat wiederum immer eine Bahnhofsverknüpfung: Es fährt zum Bahnhof oder holt vom Bahnhof ab. Die Start- bzw. Zieladresse ist dabei frei wählbar, was auch eine Haustürbedienung ermöglicht. Auch das AST muss telefonisch vorbestellt werden, wie beim Rufbus sind die Informationen dazu in der Fahrplanauskunft hinterlegt. Beim AST ist ein Zuschlag zur normalen Fahrkarte erforderlich, der abhängig von den durchfahrenen Tarifzonen ist.
Weitere Informationen gibt es unter folgenden Link:
https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/rufbus/
https://www.vgn.de/netz-fahrplaene/anrufsammeltaxi/landkreis-ansbach/