Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Hundesteuer

Zum Jahresende 2023 bzw. Jahresanfang 2024 bitten wir die Hundebesitzer um An-, Um- und Abmeldung ihres Hundes (falls bei der Gemeinde noch nicht erfolgt). Jeder Hund ab dem 4. Monat ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und fällig jeweils zum 01. April jeden Jahres.