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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 12/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Wir bitten die Hundebesitzer um An-, Um- und Abmeldung ihres Hundes (falls bei der Gemeinde noch nicht erfolgt). Jeder Hund ab dem 4. Monat ist hundesteuerpflichtig. Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und fällig jeweils zum 01. April jeden Jahres.