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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Schulverbandes Wieseth

Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Wieseth hat am 18.02.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 19.02.2026, Az.: 941.05-0022/0001 rechtsaufsichtlich gewürdigt, sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.F. (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.F., Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Haushaltssatzungdes Schulverbandes Wieseth (Landkreis Ansbach)

Auf Grund des Art. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

205.950

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.300 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 auf 175.450 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. (Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2025 auf 55 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.190,00 € festgesetzt.

Investitionsumlage

1.

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Wieseth, den 23.02.2026
gez. Kollmar, Schulverbandsvorsitzender