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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 5/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann auf Antrag ein Führungszeugnis erhalten. Sind Sie gesetzlich vertreten, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Eine Beantragung durch Vollmacht ist gesetzlich nicht möglich.

Wo und wie Sie den Antrag stellen:

Den Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses müssen Sie persönlich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a. Forst stellen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Führungszeugnis verlangt
  • Gegebenenfalls Nachweis, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllt sind

  • Gegebenenfalls den Verwendungszweck sowie die Postadresse der anfordernden Behörde
  • Gebühr von 13,00 Euro

Sollten Sie nicht persönlich vorbeikommen können, besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.

Innerhalb von etwa 10 bis 14 Tagen wird das beantragte Führungszeugnis postalisch versandt.

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne zur Verfügung.