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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Wieseth

Der Gemeinderat der Gemeinde Wieseth hat am 14.05.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 13.06.2025 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.F. (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.Forst, Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Haushaltssatzung

der Gemeinde Wieseth (Landkreis Ansbach) für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.348.258 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.649.000

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Gewerbesteuer 350 v.H.

Die Grundsteuern wurden per Hebesatzung vom 18.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A (für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe) 250 v. H.

2. Grundsteuer B (für Grundstücke) 250 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Wieseth, den 18.06.2025
gez. Kollmar
1. Bürgermeister
(Siegel)