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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung des Schulverbandes Wieseth

Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Wieseth hat am 03.07.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 07.07.2023, Az.: 941.05-0022/0001 rechtsaufsichtlich gewürdigt, sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.F. (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.F., Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Wieseth (Landkreis Ansbach)

Auf Grund des Art. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  171.366 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  23.120 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 151.996 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

(Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 52 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.923,00 € festgesetzt.

Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2023 auf 3.120,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 52 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 60,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 25.000,- € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Wieseth, den 13.07.2023

gez.

K o l l m a r

Schulverbandsvorsitzender

S.