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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 7/2025
Vereine und Verbände
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Wichtiger Hinweis für alle Vereine, Organisationen und Veranstalter

Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden.

In bestimmten Fällen, z.B. bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig. (Näheres hierzu in Artikel 19 Absatz 3 LStVG)

Auch bei Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmern können sicherheitsrechtliche Auflagen notwendig sein.

Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor bei der Gemeinde anzumelden. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig.

Das erforderliche Formular zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung finden Sie im Internet unter:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgdentleinforst/beantragung-auf-erlaubnis-zur-veranstaltung-von-festen-und-anderen-oeffentlichen-vergnuegungen/

oder direkt auf der Homepage unserer Mitgliedsgemeinden.

Zusätzlich zum o.g. Formular sind folgende Angaben erforderlich:

  • Veranstaltungsablauf oder Programm
  • ggf. Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • ggf. Sicherheitskonzept (bei Großveranstaltungen)
  • ggf. Organisationskonzept (in Absprache mit dem Ordnungsamt)
  • Plan/Skizze mit allen Aufbauten, Ein-/Ausgängen und Maßen

Weitere Auskünfte über das notwendige Verfahren oder über Ausnahmen und Sonderregelungen erhalten Sie bei:

Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst

Sachgebiet Ordnungsamt

Herr Offenhäußer

EG / Zimmer Nr. 004

Rathausplatz 1

91599 Dentlein a.Forst

Tel. 09855 / 9799 - 13

E-Mail: ordnungsamt@vg-dentlein.de