Öffentliche Vergnügungen sind nach dem Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) beim zuständigen Ordnungsamt anzumelden.
In bestimmten Fällen, z.B. bei mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Personen ist eine sicherheitsrechtliche Erlaubnis nötig. (Näheres hierzu in Artikel 19 Absatz 3 LStVG)
Auch bei Veranstaltungen mit unter 1.000 Teilnehmern können sicherheitsrechtliche Auflagen notwendig sein.
Wir bitten Sie, Veranstaltungen mindestens 4 Wochen zuvor bei der Gemeinde anzumelden. Bei Großveranstaltungen ist ein Vorlauf von mindestens 8 Wochen nötig.
Das erforderliche Formular zur Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung finden Sie im Internet unter:
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgdentleinforst/beantragung-auf-erlaubnis-zur-veranstaltung-von-festen-und-anderen-oeffentlichen-vergnuegungen/
oder direkt auf der Homepage unserer Mitgliedsgemeinden.
Zusätzlich zum o.g. Formular sind folgende Angaben erforderlich:
Weitere Auskünfte über das notwendige Verfahren oder über Ausnahmen und Sonderregelungen erhalten Sie bei:
Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst
Sachgebiet Ordnungsamt
Herr Offenhäußer
EG / Zimmer Nr. 004
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a.Forst
Tel. 09855 / 9799 - 13
E-Mail: ordnungsamt@vg-dentlein.de