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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 7/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz

Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Dienstag, 01.09.2026, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5.

Die Gebühr für die Belehrung beträgt 14,-- € pro Person.

Weitere Informationen und Anmeldung unter

Telefon: 0981 468-7802