Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Wieseth hat am 12.08.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 13.08.2024, Az.: 941.05-0022/0001 rechtsaufsichtlich gewürdigt, sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.F. (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.F., Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Auf Grund des Art. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 190.216,00 € |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.030,00 € |
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 169.566,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
|
| (Verwaltungsumlage). |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.874,00 € festgesetzt. |
| Investitionsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2024 auf 10.030,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. |
| 2. | Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 auf 59 Verbandsschüler festgesetzt. |
| 3. | Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 170,00 € festgesetzt. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.