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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Wieseth hat am 12.08.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Die Satzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 13.08.2024, Az.: 941.05-0022/0001 rechtsaufsichtlich gewürdigt, sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Sie wird nachstehend veröffentlicht und damit amtlich bekanntgemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO). Anschließend liegt der Haushaltsplan in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.F. (Rathausplatz 1, 91599 Dentlein a.F., Zi.Nr. 102) während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Haushaltssatzung

des Schulverbandes Wieseth (Landkreis Ansbach)

Auf Grund des Art. 9 BaySchFG, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff GO erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

190.216,00

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

10.030,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Schulverbandsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 169.566,00 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

(Verwaltungsumlage).

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 auf 59 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.874,00 € festgesetzt.

Investitionsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Jahr 2024 auf 10.030,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

2.

Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2023 auf 59 Verbandsschüler festgesetzt.

3.

Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 170,00 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Wieseth, den 14.08.2024
gez.
Kollmar
Schulverbandsvorsitzender
(Siegel)