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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wieseth
Ausgabe 8/2026
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Aufgrund einer EU Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Hierbei staffeln sich die Umtauschfristen nach Geburtsjahr (bei den Papierführerscheinen) bzw. Ausstellungsjahr (bei den Kartenführerscheinen). Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag Ihren Führerschein umzutauschen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:

Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, für den ist grundsätzlich das Ausstellungsjahr (Führerschein >>> Feld 4a) des Kartenführerscheins im Hinblick auf die einzuhaltende Umtauschfrist ausschlaggebend.

Bei Personen, die vor 1953 geboren sind und einen unbefristeten Kartenführerschein haben, gilt abweichend von der nachfolgenden Tabelle der 19. Januar 2033 als Stichtag.

Ausstellungsjahr

Stichtag

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18.01.2013

19. Januar 2033

Die nötigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst oder unter www.landkreis-ansbach.de