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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

DES MARKTGEMEINDERATES WILLANZHEIM VOM 16.12.2024

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 25.11.2024

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.11.2024 wird anerkannt.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Information Förderung Klimaangepasstes Waldmanagement

Der Antrag vom 14.11.2023 für die Zuwendung aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ im Rahmen der Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klimaangepassten Waldmanagement ist nun bewilligt worden.

Die zuwendungsfähige Waldfläche von 148,55 Hektar ist für 10 Jahre Bindefrist nach den Kriterien der Richtlinie (z. B. Biotopbäume, Stilllegung) zu bewirtschaften, sowie für weitere 10 Jahre in folgender Bindung.

2024 wird ein Förderbetrag von 14.196,75 Euro für den Gemeindewald ausgezahlt. Für 2025 wird wiederum ein Auszahlungsantrag gestellt. Die FBG kümmert sich um die fristgerechte Vorlage der Unterlagen.

Es ist erfreulich, dass der Gemeindewald noch in die Förderung aufgenommen wurde.

Beitragsbescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Gegen die Umlagebescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Güterwald und den Gemeindewald wurde Widerspruch eingelegt, weil der Beitrag enorm gestiegen ist. Grund ist, dass Parkinson für Versicherte als Berufskrankheit anerkannt wurde. Dies ist möglicherweise auf den Einsatz von Spritzmitteln zurückzuführen. Der Einsatz ist jedoch in unseren Wäldern verboten.

Information von Glasfaserplus zum eigenwirtschaftlichen Ausbau im Ortsteil Willanzheim

Die Glasfaserplus teilt mit, dass das Jahr 2025 dazu genutzt wird, die nötigen technologischen Voraussetzungen zu schaffen, um im nächsten Schritt die Tiefbauarbeiten mit möglichst wenig Beeinträchtigungen starten zu können. In diesem Zuge ist geplant, dass im kommenden Jahr die so genannten FiberPOPs aufgestellt werden. Die FiberPOPs (Point of Presence) bilden die Schnittstelle zwischen Fernnetz (Backbone) und dem Zugangsnetz (Access) der Hausanschlüsse und sind damit das Herzstück der Glasfaserverkabelung. Parallel wird die Netzplanung weiter optimiert und verfeinert, um die Tiefbau-Maßnahmen bestmöglich vorzubereiten.

Der Start der Tiefbau-Arbeiten in Willanzheim ist nach aktueller Planung für das Jahr 2026 vorgesehen.

Geförderter Glasfaserausbau für die Ortsteile Markt Herrnsheim und Hüttenheim

Die Frist für die Vorlage der Angebote im Auswahlverfahren wurde bis 10. Januar 2025 verlängert.

Nach Prüfung der Angebote durch das beauftragte Büro Först Consult werden die Ergebnisse dem Marktgemeinderat präsentiert.

Bauanträge

18. und 19. Verordnung zur Änderung des Regionalplans Würzburg (2);

Beteiligungsverfahren gem. Art. 16 BauLplG i.V.m. § 9 ROG

Die 18. Verordnung: Fortschreibung des Kapitels B IV 2.1 Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, Rohstoffgruppe Sand und Kies mit der neuen Bezeichnung B IV 2 Bodenschätze, 2.1 Sicherung, Abbau und Folgenutzungen, 2.2 Rohstoffgruppe Sand und Kiese sowie die 19. Verordnung: Fortschreibung des Kapitels B IV Bodenschätze die Ziele 2.1.1.4 und 2.1.1.6 betreffend: Änderung der Vorranggebiete TO/LE 2 „östliche Helmstadt, CA2,u „Östlich Mädelhofen“ und CA3,u „Östlich Roßbrunn“ werden zur Kenntnis genommen.

Belange des Marktes Willanzheim sind nicht betroffen.

Antrag auf Zuschuss Jugendhaus Hüttenheim für Musikanlage

Das Jugendhaus Hüttenheim hat eine Musikanlage und das dazugehörige Ladeequipment für das Jugendhaus gekauft. Gemäß Grundsatzbeschluss gewährt der Markt Willanzheim 10 % der Kosten als freiwillige Leistung.

Die Anschaffungskosten betragen 1 766,50 Euro, der gemeindliche Zuschuss beträgt 176,65 Euro.

Dem Zuschuss wird zugestimmt.

Worte zum Jahresschluss

Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert bedankt sich beim Marktgemeinderat für das gute Miteinander im vergangenen Jahr im Rat. Es ist gewinnbringend und zielführend, wenn bei der Bewältigung der vielfältigen und teils schwierigen und umfangreichen Aufgaben, der Gedankenaustausch in den Diskussionen von gegenseitigem Respekt geprägt ist.

Öffentlichmachung von nichtöffentlichem Beschluss

Nachdem der Beschluss zum Brennholzverkauf nicht öffentlich gefasst wurde, wird er jetzt öffentlich gemacht. Er ist im ersten Mitteilungsblatt 2025 abzudrucken, damit er ab dem Holzstrich in Willanzheim gilt.

Regelungen zu den Holzstrichen in allen Ortsteilen

Nach traditionellem Herkommen werden nur Bürger mit Wohnsitz im jeweiligen Ortsteil zum Brennholzstrich zugelassen, um einen ortsüblichen Brennholzeinkauf zu ermöglichen. Es gibt Informationen, dass in Einzelfällen von Selbstwerbern Brennholz nach auswärts abgegeben bzw. verkauft wird. Das Gebot, dass das gestrichene Holz für Eigennutzung im Ort selber ausgegeben wird, ist nur in der mündlichen Überlieferung bekannt.

Daher wird jetzt durch Beschluss festgelegt, dies zu verschriftlichen und die Auflagen zu ergänzen.

Es ist nicht mehr gestattet, das beim örtlichen Holzstrich erworbene Brennholz aus der Gemeinde heraus zu vertreiben. Es ist vom Brennholzselbstwerber örtlich zu nutzen. Dies gilt für alle Ortsteile. Die Regel ist ab 2025 bei den Auflagen für den Brennholzverkauf, der von den Selbstwerbern unterschrieben wird, mit aufzunehmen.

Die Nichtbeachtung der Auflagen kann zum Ausschluss bei künftigen Holzstrichen führen.