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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 1/2025
Waldbekanntmachungen
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Waldbekanntmachungen

Treffpunkt ist um 10 Uhr

im heurigen Hieb Nähe Pfannenmaß

Folgende Regelungen sind vom Holzwerber anzuerkennen:

Der Holzverkauf für Selbstwerber findet nur an ortsansässige Bürger ohne Verbindlichkeiten gegenüber dem Markt Willanzheim statt. Es ist nicht mehr gestattet, das beim örtlichen Holzstrich erworbene Brennholz aus der Gemeinde heraus zu vertreiben. Es ist vom Brennholzselbstwerber örtlich zu nutzen.

Die Abbuchung des Holzgeldes erfolgt ohne SEPA-Vorankündigung.

Während der Holzeinschlagzeit bleibt die Waldschranke geöffnet. Das aufgearbeitete Holz muss bis 1. Mai 2025 aus der Hiebsfläche entfernt werden.

Es ist verboten, kreuz und quer im Bestand mit jeglichen Fahrzeugen umherzufahren. Dies gilt auch für das Rücken des Holzes. Die Fahrgassen sind gekennzeichnet oder werden bei der Holzvergabe bekanntgegeben. Fahrzeuge dürfen sich nur auf diesen bewegen, um Bodenschäden durch Verdichtung, Schäden am verbleibenden Bestand und an der aufwachsenden Verjüngung gering zu halten.

Die Aufarbeitung des Holzes ist nur nach den Regeln der ordnungsgemäßen Waldwirtschaft gestattet. Vorhandene Jungbäume sind zu schonen. Bei der Aufarbeitung des Holzes sind die Reisighaufen der Gertholzbesitzer und die Fahrgassen stets frei zu halten.

Die Fahrgassen dürfen nur bei trockenen Bodenverhältnissen oder Frost befahren werden. Die Holzabfuhr bei anhaltenden Schlechtwetterperioden ist untersagt. Ggf. wird der Verursacher für vermeidbare Schäden herangezogen.

Mit Unterschrift bestätigt der Brennholzstelbstwerber bzw. der Beauftragte eines Brennholzselbstwerbers, dass die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsschutzbestimmungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für Waldarbeiten und Brennholzaufbereitung bekannt sind. Das erworbene Holz wird nach diesen Regelungen aufgearbeitet. Auf das Merkblatt für Brennholzselbstwerber der LSV wird hingewiesen.

Die Nichtbeachtung der Auflagen oder bei Zuwiderhandlungen bei der Holzaufarbeitung kann der Verursacher vom Holzstrich im kommenden Jahr ausgeschlossen werden.

Wichtige Hinweise zur Arbeitssicherheit

Aufgrund der großen Trockenheit der vergangenen Jahre sind viele Bäume abgestorben oder in der Krone zurückgetrocknet. Bei der Aufarbeitung des Holzes im Wald ist erhöhte Vorsicht geboten. Bitte beachten Sie und Ihre Helfer dringend die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaft und tragen entsprechende Schutzkleidung und Helme.

Der Rettungspunkt KT 2036 am Mühlholz befindet sich an der Kreisstraße nach Tiefenstockheim.

Bei Interesse an Stammholz bitte die Stammnummer notieren und den Verkauf direkt über die FBG Kitzingen, Dieter Rammensee – Telefon 09323-875106 – abwickeln.

Ingrid Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin