Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.11.2025 wird anerkannt.
Die Gebäude der Kita und der Naturraumgruppe gehen von der Kirchenstiftung Willanzheim zum 1. Januar 2026 in den Besitz des Marktes Willanzheim über. Die notarielle Beurkundung ist erfolgt.
Das Landratsamt Kitzingen hat die Betriebsträgervereinbarung genehmigt. Somit kann der Start unter der Trägerschaft der Caritas wie geplant erfolgen.
Durch die Fernüberwachung wurde ein geringer Wassermehrverbrauch festgestellt. Durch Wasseraustritt konnte die undichte Stelle schnell entdeckt werden und ist wieder repariert.
Die Bauarbeiten im Bereich des Wassertretbeckens sind fertiggestellt und wurden abgenommen. Die Grenzzeichen sind wieder herzustellen.
Die kommende Einzäunung des Betriebsgeländes in diesem Bereich soll im Frühjahr erfolgen.
Die Einladungen zum Neujahrsempfang am 11.01.2026 wurden zugestellt. Das Motto ist das Thema Jugendarbeit in der Gemeinde.
Das Jugendhaus Willanzheim möchte in Eigenregie einen Faschingswagen bauen. Für die Finanzierung des Projekts sammelt die Jugend bereits Spenden. Die Vorstandschaft bittet nun auch die Gemeinde um eine finanzielle Unterstützung. Es wird mit Kosten von 3.000-3.500 Euro gerechnet.
Die Gemeinde gewährt dem Jugendhaus Willanzheim den üblichen 10 %-igen Zuschuss in Höhe von 350 Euro zum Bau des Faschingswagen gemäß Grundsatzbeschluss vom 28.01.2019.
Die Jugendgruppe wird darauf aufmerksam gemacht, dass Zuschüsse auch beim Kreisjugendring oder bei den Banken gestellt werden können.
Die Freiwillige Feuerwehr Willanzheim hat für die Dorffestgemeinschaft Willanzheim Trinkwasserschläuche gekauft und erhalten den üblichen Zuschuss von 40%, das entspricht 1.038,88 € für die Beschaffung.
Die Gemeinden können den Mitgliedern der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände eine angemessene Entschädigung („Erfrischungsgeld“) gewähren. Über die Höhe entscheidet das jeweilige Gemeindeorgan.
Bei der letzten Kommunalwahl 2020 haben alle Gemeinden der VGem Iphofen ein Erfrischungsgeld von 40 € ausgezahlt. Bei der Bundestagswahl 2025 betrug es 50 €.
Der Landkreis Kitzingen beteiligt sich bei der Kommunalwahl für die gleichzeitig stattfindenden Wahlen für den Landrat und den Kreistag an den Kosten. Es wird die Hälfte der Kosten bis max. 50 € erstattet.
Die Bürgermeister der vier Mitgliedsgemeinden der VGem Iphofen haben sich auf einen Wert von 75 € pro Wahltag und Mitglied der Wahl- und Briefwahlvorstände geeinigt. Ziel ist eine einheitliche Höhe des Erfrischungsgeldes im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft.
Das Erfrischungsgeld für die Kommunalwahl 2026 wird für die Wahl- und Briefwahlvorstände auf 75 € pro Mitglied und Tag festgelegt.