Ob auch Sie einen Anspruch auf Hilfe für Öl, Flüssiggas, Kohle oder Pellets haben, und wie hoch er ausfällt, hängt von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Einkäufen gezahlt haben. Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig.
Bitte informieren Sie sich hier vorab:
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert auf https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php:
Hotline per E-Mail über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und per Telefon unter 089-59 97 60 61 122 (erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, nicht an bayerischen Feiertagen)
Antragstellung ohne Internet?
Einen Antragsbogen, der eine Antragstellung auch ohne Internet ermöglicht, soll es geben. Wo und wie die Antragsbögen zu bekommen sind, steht jedoch (Stand 02.05.2023) noch nicht fest.