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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 10/2023
Ämter und Fachstellen
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Informationen zu den Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

z.B. Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle

Ob auch Sie einen Anspruch auf Hilfe für Öl, Flüssiggas, Kohle oder Pellets haben, und wie hoch er ausfällt, hängt von dem Preis ab, den Sie bei Ihren Einkäufen gezahlt haben. Für die Umsetzung der Härtefallhilfe im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) zuständig.

Bitte informieren Sie sich hier vorab:

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales informiert auf https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php:

  • geplanter Antragsstart ist am 15. Mai 2023
  • Die Anträge sind bis 20. Oktober 2023 möglich. Sofern die bundesweit insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro an Härtefallhilfen ausgeschöpft sind, können keine Härtefallhilfen mehr bewilligt und ausgezahlt werden
  • Anträge können erst ab Antragsstart auf der Webseite gestellt werden
  • Bereits jetzt: viele Informationen, einen Härtefall-Rechner und FAQs
  • Weitere Fragen?

Hotline per E-Mail über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com und per Telefon unter 089-59 97 60 61 122 (erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, nicht an bayerischen Feiertagen)

Antragstellung ohne Internet?

Einen Antragsbogen, der eine Antragstellung auch ohne Internet ermöglicht, soll es geben. Wo und wie die Antragsbögen zu bekommen sind, steht jedoch (Stand 02.05.2023) noch nicht fest.