Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 15.04.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.04.2024 wird mit folgender Anmerkung anerkannt:
Bei Punkt 50 ist die Berechnung zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Eigene Baustellen und Aktuelles
Neue Straßenlaterne im Sommerried I Hüttenheim
Bei der Bürgerversammlung wurde angeregt, im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen für die Kanalsanierung in Hüttenheim eine weitere Straßenlampe im Baugebiet Sommerried I zu bauen. In diesem Bereich ist tatsächlich eine größere Lücke zu den vorhandenen Lampen vorhanden.
Da in der möglichen neuen Trasse das 20 KV Kabel verläuft, wurde zunächst ein Suchschlitz gegraben. Hier wurde festgestellt, dass das Kabel im unbefestigten Randstreifen verlegt ist. Mit der N-Ergie wurde abgeklärt, dass neben diesem Kabel vor dem Anwesen Hüttenheim 77 ein Standrohr für eine Straßenlampe errichtet werden kann. Im Zuge der Bauarbeiten für die Kanal-Baustelle musste das 20 KV Kabel abgeschaltet werden. Nur in diesem Zeitraum war es möglich, das Standrohr für die neue Straßenlampe zu setzen und die Zuleitung zu verlegen.
Da die Angelegenheit dringlich war, wurde durch die Bürgermeisterin als Eilentscheidung der Auftrag erteilt.
Für die Errichtung der Lampe entstehen Kosten bei der N-Ergie Netz in Höhe von 3.264,11 Euro brutto zzgl. Grabungskosten bei der Fa. Ullrich Bau.
Dies wird zur Kenntnis genommen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Information Spielplatzprüfung der Seilbahn im Spielplatz Markt Herrnsheim
Im Zuge der jährlichen Spielgeräteprüfung an den gemeindlichen Spielplätzen wurden Mängel an der Seilbahn in Markt Herrnsheim festgestellt.
Die aufgezeigten Mängel können für diesen Sommer noch behoben werden. Allerdings ist für das nächste Jahr eine Ersatzbeschaffung notwendig. Die Kosten für eine neue Seilbahn betragen ca. 10 000 Euro. Spenden oder Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Sachstand Baustelle Kirche St. Martin Willanzheim
Die Bürgermeisterin informiert darüber, dass das Gerüst am 13.5.2024 fertig aufgestellt wurde. Am 14.5.2024 wird mit der Kranaufstellung begonnen.
Anschließend beginnen die Firmen mit den Arbeiten. Die Fa. Lorenz, Kitzingen ist mit den Putz- und Malerarbeiten beauftragt. Die Dachdeckung mit Zimmererarbeiten werden durch die Fa. Hartmann, Nenzenheim durchgeführt.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Sachstand Außenbewirtung Weinparadiesscheune
Der Bau der Außenbewirtschaftung ist weitgehend fertig gestellt. Die Bürgermeisterin lobt die sehr gute Zusammenarbeit der ausführenden Bauhöfe bei den Pflasterarbeiten. Dies wurde in Eigenregie verlegt. In den Sommermonaten soll die Bewirtung für den Weingarten in Betrieb gehen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Anfrage Weinbauverein Hüttenheim - Abfräsen von wasserführenden Wülsten entlang der Weinbergswege
Am 21.04.2024 fand die Sitzung des Weinbauvereins Hüttenheim statt. Der Weinbauverein stellt die Anfrage an den Markt Willanzheim, die wasserführenden Wülste in den Weinbergen abzufräsen, damit eine leichtere Befahrung der Weinberge möglich ist.
Es wird beschlossen, einen gemeinsamen Ortstermin durchzuführen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Erneuerung des Wasserspenders in der Willanzheimer Schule, Spende der Fernwasserversorgung Franken
Es wird informiert, dass die Fernwasserversorgung Franken den vor ca. 15 Jahren errichteten Trinkwasserspender erneuert hat. Der Spender wird sehr gut von den Kindern genutzt. Hintergrund dieser Aktion ist, dass sich die Grundschulklassen mit dem Thema Wasserversorgung im Lehrplan beschäftigen.
Die Bürgermeisterin bedankt sich herzlich bei der Fernwasserversorgung Franken für die Aufstellung des Wasserspenders.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Bauanträge
Vollzug Baugesetzbuch; 8. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Marktsteft "Solarkraftwerk Michelfeld"; Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Marktsteft wird mit der 8. Änderung in Teilbereichen geändert.
Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Michelfeld, nordwestlich vom Kreisverkehr am Westrand der Ortschaft.
Mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird daher bisherige Fläche für die Landwirtschaft in Sonderbaufläche (mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“) sowie in Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (= Ausgleichsfläche) geändert.
Daher ist es erforderlich, die Änderung des FNPs im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB vorzunehmen.
Beschluss:
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Marktsteft wird zur Kenntnis genommen.
Im Übrigen sind gemeindliche Belange nicht betroffen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Vollzug Baugesetzbuch; Aufstellung des vorhabensbezogenen BBPL "Sondergebiet Solarkraftwerk Michelfeld" Stadt Marktsteft- Beteiligung Behörden und TöB § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Marktsteft möchte durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Solarkraftwerk“ einen bisher als Landwirtschaftsfläche festgesetzten Bereich in eine Sonderfläche zur Stromgewinnung umwandeln und die geltenden Festsetzungen für diesen Bereich ändern.
Beschluss:
Die Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarkraftwerk Michelfeld“ der Stadt Marktsteft wird zur Kenntnis genommen.
Im Übrigen sind gemeindliche Belange nicht betroffen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken (8); Teilkapitel 6.2.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Landesplanungsgesetz
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Westmittelfranken hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens für die 31. Änderung des Regionalplans beschlossen. Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wird das Teilkapitel 6.2.2 Windenergie geändert.
Der Regionale Planungsverband Würzburg wurde vom Regionalen Planungsverband Westmittelfranken an diesem Verfahren beteiligt. Vor seiner Äußerung gibt der Planungsverband Würzburg seinen unmittelbar betroffenen Verbandsmitgliedern Gelegenheit zur Stellungnahme.
Als angrenzender Nachbar ist auch der Markt Willanzheim formal beteiligt. Zudem liegt der Markt Herrnsheimer Wald in mittelfränkischer Gemarkung.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die an das Gemeindegebiet angrenzenden Flächen des Südlichen Steigerwalds als Ausschlussgebiete ausgewiesen werden sollen.
Beschluss:
Die Änderung des Regionalplans werden zur Kenntnis genommen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
Bauvoranfrage zur Aufstockung Einfamilienhaus, Fl.Nr. 2048/6, Hüttenheim 206, Gem. Hüttenheim
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des BPlans. „Körnleinsberg“ in Hüttenheim.
Der Bauherr möchte das bestehende Wohnhaus aufstocken und so ein zweites Vollgeschoss schaffen.
Im BPlan ist in dem Bereich max. 1 Vollgeschoss festgesetzt. Sollte das Bauvorhaben verwirklicht werden, wird eine Befreiung von der Festsetzung benötigt.
Weiter ist festgesetzt, dass die Schlussbodendecke bei der Festsetzung auf 1 Vollgeschoss bei max. 3,50 m über dem natürlichen Gelände liegen darf.
Im Bauvorhaben ist diese Decke bei 5,64 m vorgesehen. Auch dafür müsste eine Befreiung beantragt werden.
Die Gesamthöhe des Anwesens bleibt bestehen.
Auch ist im BPlan eine Dachneigung von 38 ° festgesetzt. Auch hierfür müsste eine Befreiung beantragt werden.
Im Übrigen ist das Vorhaben zu begrüßen, da so mehr Wohnraum geschaffen wird, ohne weitere Flächen zu versiegeln.
Beschluss:
Das Vorhaben wird zur Kenntnis genommen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird in Aussicht gestellt.
Die Zustimmung zur Befreiung von den Festsetzungen des BPlans hinsichtlich der Vollgeschossregelung, der Höhe, der Dachneigung und der GFZ wird in Aussicht gestellt.
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| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
Bauantrag zur Erneuerung Dachstuhl und Errichtung Zwerchgiebel, Fl.Nr. 2, Hüttenheim 19, Gem. Hüttenheim
Der Bauherr beabsichtigt, den Dachstuhl des bestehenden Hauses zu erneuern und einen Zwerchgiebel zu errichten.
Durch diese Aufstockung können die Abstandsflächen zwischen den einzelnen Gebäuden nicht eingehalten werden.
Daher hat der Bauherr eine Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO beantragt.
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich harmonisch in die Umgebungsbebauung ein.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Gegen nachfolgend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Erneuerung des Dachstuhls und Errichtung eines Zwerchgiebels, Fl.Nr. 2, Hüttenheim 19, Gemarkung Hüttenheim
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung vom Abstandsflächenrecht wird erteilt
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| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
Bauantrag zum Neubau einer landw. Lager- und Maschinenhalle, Fl..Nr. 4154 und 4154/1, Gemarkung Willanzheim
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Antragsteller ist privilegiert.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 4154/1 sowie einer noch zu vermessenden Teilfläche aus Fl.Nr. 4154, Gemarkung Willanzheim, soll eine landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhalle entstehen.
Es sind noch offene Fragen zu klären, daher wird der Bauantrag zurückgestellt.
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| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
Dorfschilder Willanzheim
Die Dorffestgemeinschaft Willanzheim möchte die bisherigen Hinweisschilder auf Veranstaltungen durch neue Schilder in Metallausführung ersetzen. Die Standorte wurden gemeinsam ausgewählt.
Die Schilder sollen nur temporär aufgestellt werden. Es sollen am jeweiligen Standort Hülsen im Boden montiert werden, um diese aufzustellen und zu sichern.
Der Entwurf zeigt die Silhouette von Willanzheim mit Gemeindewappen und Schriftzug. Auf die Veranstaltung wird mit einem Wechselschild hingewiesen. Die Größe beträgt insgesamt unter 1 m², sodass keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Als Standorte sind vorgesehen:
Mainbernheimer Straße Flurnummer 290/1 (Eigentümer Gemeinde)
Holzweg/Tiefenstockheimer Straße Flurnummer 4899 (Eigentümer Gemeinde)
Herrnsheimer Straße Flurnummer 142/1 (Eigentümer Gemeinde)
Iphöfer Straße Flurnummer 1206 (Eigentümer Privat)
Die Verkehrsbehörde wurde angefragt, sie ist nicht beteiligt.
Die geplanten Schilder wurden bezüglich Standorten und Ausführung mit dem jeweiligen Baulastträger (StBA WÜ, Tiefbauamt Landkreis) abgestimmt.
Das Staatlichen Bauamt Würzburg ist mit der Aufstellung unter folgenden Auflagen einverstanden:
| • | Die Schilder dürfen die Sicht auf Fußgänger und Verkehrsteilnehmer nicht verdecken. |
| • | Sind außerhalb vom Lichtraumprofil (0,5 m vom Fahrbahnrand) aufzustellen. |
| • | Es ist eine sturmsichere Montage zu gewährleisten. |
Der Landkreis Kitzingen hat ebenfalls zugestimmt.
Beschluss:
Der Markt Willanzheim gestattet der Dorffestgemeinschaft Willanzheim unter den genannten Auflagen das Aufstellen der Dorfschilder auf den vorgesehenen Standorten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
Einführung einer Bürger App
Die Kommunen Iphofen, Markt Einersheim, Seinsheim, Willanzheim und Martinsheim haben Interesse an einer Gemeinde-App. Damit soll ein Angebot geschaffen werden, damit die Bürgerinnen und Bürger wichtige Meldungen zeitnah und digital durch Kommune, Vereine, Notdienste usw. in sogenannten Push-Nachrichten erhalten können.
Es soll eine App mit wenig Social-Media-Anteil installiert werden. Wichtig ist eine Nutzung ohne Registrierung. Ebenfalls wichtig ist, dass Daten von der Homepage in die App gespiegelt werden können, um den Pflegeaufwand zu minimieren. Die App soll unter dem jeweiligen Stadt/Gemeindenamen laufen. Eine gemeinsame App-Lösung wird bevorzugt, um Informationen auch aus den Nachbargemeinden individuell zu erhalten. Bei einer interkommunalen Sitzung der Kommunen stellten sich drei App-Anbieter vor. Der Anbieter Cosmema wird von allen Kommunen bevorzugt.
Cosmema bietet als Produkt die Heimat-Info-App an. Der Nutzer lädt sich seine Gemeinde-App herunter. Ein Wechsel zwischen Gemeinden ist möglich. Für die Nutzung der App ist keine Eingabe von persönlichen Daten nötig.
Individualisierung: Bürger können sich eigenen Veranstaltungskalender erstellen und diesen exportieren. Es können bspw. auch Vereinsnachrichten aus unterschiedlichen Kommunen abonniert werden.
Push-Nachrichten: Individuell vom Benutzer einstellbar.
Vereine: Vereinsprofile werden angelegt. Die Vereine erhalten Informationen und einen Leitfaden von Cosmema, wie die Nutzung des Vereinsprofils für Push-Nachrichten funktioniert.
Veranstaltungskalender: Übernahme aus dem kommunalen Veranstaltungskalender.
Lokale Anbieter / Gewerbe: Darstellung lokaler Anbieter.
Bürgerservicemenü: z. B. Abfallkalender, Öffnungszeiten, Ansprechpartner, Notdienste, Anbindung an Warnstellen.
Verwaltung: Automatische Übernahme der Inhalte von den Webseiten. Bei Änderungen im Aufbau der Homepages ist eine Anpassung der Schnittstellen nötig. Dies erfolgt ohne zusätzliche Kosten.
ILE-Integration: Die ILE kann in einem eigenen Profil Einträge gemeindeübergreifend erstellen.
Für die Nutzung einiger Funktionen ist jedoch eine Registrierung oder Eingabe persönlicher Daten erforderlich. Diese Module sind optional
z. B. Bürger helfen Bürgern, Digitale Nachbarschaftshilfe, Mitfahrbörse:
Kosten
Die Kosten richten sich nach der Einwohnerzahl. Die Preise sind netto.
Datenschutz
Es fanden intensive Gespräche mit dem Anbieter in Bezug auf datenschutzrechtliche Fragen statt. Diese wurden mit dem Datenschutzbeauftragten der VG abgeklärt.
Beschluss:
Der Markt Willanzheim wird zeitnah eine Gemeinde-App unter dem Namen Willanzheim.App einrichten.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Bedarfsfeststellung für Krippen- und Kitaplätze im Markt Willanzheim
Im Kindergarten Willanzheim soll eine Sanierung und ggf. Erweiterung einer Krippengruppe durchgeführt werden. Dafür ist es wichtig das der Marktgemeinderat eine Bedarfsfeststellung für Krippen- und Kita-Plätze beschließt.
Für die Bedarfsplanung wurden die Einwohnerzahlen mit den relevanten Geburtsjahrgängen herangezogen. Ab dem Jahr 2024 wurde ein Durchschnitt aus den letzten 10 Jahren gebildet. Mögliche Zuzüge sind nicht berücksichtigt.
Verglichen wurde eine Betreuungsquote von 80 % und 100 % im Krippenbereich. Die realistische Berechnung mit 80 % Betreuungsquote zeigt, dass nur sehr wenige Plätze in den nächsten Jahren im Krippenbereich fehlen. Bei einer Betreuungsquote im Krippenbereich von 100 % fehlt es in der Zukunft an -9,6 Krippenplätzen in der Marktgemeinde.
Zu beachten ist, dass durch die bestehenden Plätze und die Alternativangebote im Wald und Naturraumbereich ausreichend Kindergartenplätze vorhanden sind. Dadurch kann ein gewisser Bedarf an Krippenplätzen ggf. ausgeglichen werden.
Aus dem Gremium kommt der Hinweis, dass der Markt Willanzheim bei Aufnahme ortsfremder Kinder stärker einzubeziehen ist. Die Bürgermeisterin führt aus, dass dieses Mitspracherecht bereits in der Betriebsvereinbarung jeweils verankert ist. Bei den letzten Aufnahmen wurden Vorschulkinder aufgenommen, die keine Plätze für einheimische Kinder einnehmen.
Beschluss:
Die Aufstellung wird zur Kenntnis genommen.
Mit der Katholischen Kirchenstiftung Willanzheim sind weitere Gespräche zu führen.
Mit den Trägern bzw. den Kitaleitungen soll ein gemeinsames Gespräch stattfinden, in dem u. a. über die Aufnahme von auswärtigen Kindern gesprochen wird.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
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| Persönlich beteiligt: | 0 |
Gebühren für Feldgeschworenenleistungen und Nutzung GPS-Gerät
Die vom Landkreis Kitzingen erlassene Gebührenordnung für die Feldgeschworenen – gültig seit 01. August 2019 – wird zur Kenntnis genommen. Die Vergütungssätze für Arbeitskraft und Schlepper wurden so bereits angewandt.
Für Leistungen der Feldgeschworenen des Marktes Willanzheim gelten folgende Sätze:
| Arbeitsleistung | 14,00 €/ je angefangene Stunde |
| Einsatz eines Traktors | 14,00 €/je angefangene Stunde |
| Grenzstein | 10,00 €/Stück |
| Grenznagel | 3,00 €/Stück |
| Meizelzeichen | 3,00 €/Stück |
| Einsatz GPS Gerät | 20,00 €/je angefangene Stunde (neu) |
| Gemarkungsgrenzstein | individuell nach Herstellungskosten |
Regelung GPS-Gerät:
Das GPS Gerät wird nicht extern verliehen. Das Gerät darf nur von Feldgeschworenen oder Bauhofmitarbeitern bedient werden. Zur Nutzung des GPS Gerätes für Dritte muss mindestens ein Feldgeschworener anwesend sein.
Grenzfeststellungen sind nur möglich, wenn zwei Siebener anwesend sind.
Beschluss:
Die Verrechnung nach diesen Sätzen erfolgt an Dritte für beantragte oder in anderer Weise veranlasste Tätigkeit, wie Abmarkung, Vermessung, Grenzverletzung etc.
Intern verrechnet werden zu den gleichen Sätzen Tätigkeiten bei Bau- und Erschließungsmaßnahmen und dgl.
Die Nutzungsbedingungen des GPS Gerätes werden anerkannt.
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| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 12 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |
Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) - Information Regionalbudget 2025
Die Bürgermeisterin informiert über die Fortführung des Regionalbudgets.
In Unterfranken sind derzeit nahezu alle Kommunen in 32 ILE zusammengeschlossen.
Bislang war dieses Programm befristet, diese Befristung wurde nun eingestellt. Da jedoch für die nächsten Jahre bayernweit ein steter Rückgang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Ländliche Entwicklung zu erwarten ist, sind Änderungen im Förderzuschnitt des Regionalbudgets erfolgt. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat festgelegt, die Förderbeträge des Regionalbudgets nach Größe der ILE zu staffeln.
Dies bedeutet, dass für unsere ILE Südost 7/22 max. 75.000 € im Jahr zur Verfügung stehen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Anwesend | 12 |
| Ja-Stimmen: | 0 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt: | 0 |