Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Willanzheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.333.800 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.631.600 € ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 210.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 380 v.H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 720.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Hebesätze der Grundsteuern wurden mit Hebesatzsatzung vom 26.11.2024 auf Grund des Beschlusses des Marktgemeinderates vom 25.11.2024 in folgender Höhe festgesetzt:
a) Grundsteuer A – land- und forstwirtschaftliche Grundstücke 370 v.H.
b) Grundsteuer B – Grundstücke 170 v.H.