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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Eröffnung der Marktgemeinderatsperiode von 2026-2032

Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert begrüßt das neue Gremium und insbesondere die sieben neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder. Sie bedankt sich bei allen für die Bereitschaft das kommunale Ehrenahmt auszuüben und die nächsten sechs Jahre die Verantwortung in der kommunalen Selbstverwaltung zu übernehmen.

In den kommenden Jahren liegen kleine und auch viele große Aufgaben vor dem Marktgemeinderat, die mit Ruhe und Weitsicht angegangen werden müssen. Es werden Entscheidungen verlangt und es ist die Aufgabe des Rates die Themen sachlich und konstruktiv zu diskutieren und Ziele zu formulieren und umzusetzen.

Gemeinsam wird dies zum Wohl des Marktes Willanzheim und seinen Bürgerinnen und Bürgern in den kommenden sechs Jahren vom neu zusammengesetzten Gremium angegangen.

Vereidigung der neu gewählten Marktgemeinderatsmitglieder

Die neu gewählten Mitglieder des Marktgemeinderates Alexander Lindenmayr, Robert Heil, Ralf Baußenwein, Antje Rupp, Maximilian Stadtelmeyer, Rudolf Rauh und Thomas Gehringer werden von der 1. Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert vereidigt. Sie leisten gemeinsam den Eid nach Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO in vollem Umfang.

Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Es ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO festzulegen, ob neben dem zweiten Bürgermeister noch ein dritter Bürgermeister gewählt wird.

Der Marktgemeinderat beschließt einen Zweiten Bürgermeister zu wählen und auf die Wahl eines Dritten zu verzichten.

Wahl und Vereidigung der weiteren Bürgermeister

Wahl des 2. Bürgermeisters

Gemäß Art. 51 Abs. 3 GO ist in schriftlicher und geheimer Abstimmung zu entscheiden.

1. Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert schlägt Herrn Martin Greulich als 2. Bürgermeister vor. Dieser hat das Amt bereits in der vorangegangenen Wahlperiode ausgeführt.

Anzahl der stimmberechtigten Marktgemeinderäte:  12

Abgegebene Stimmzettel:  12

Stimmen für Marktgemeinderat Martin Greulich: 12

Somit ist Herr Marktgemeinderat Martin Greulich einstimmig zum Zweiten Bürgermeister gewählt.

Annahme der Wahl

2. Bürgermeister Martin Greulich nimmt die Wahl an.

Neuerlass der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Die Satzung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Sie wird wie vorgelegt beschlossen.

Anmerkung: Der Satzungstext ist an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgedruckt.

Beschlussfassung über die Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Sie wird wie vorgelegt beschlossen.

Anmerkung: Die Geschäftsordnung kann in der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen oder im Internet unter www.willanzheim.de/buergerservice/satzungen eingesehen werden.

Besetzung des Rechnungsprüfungsausschuss

Nachfolgende Marktgemeinderatsmitglieder werden in den Rechnungsprüfungsausschuss des Marktgemeinderates Willanzheim bestellt:

Den Vorsitz führt 2. Bürgermeister Martin Greulich. Deshalb verzichtet die Partei FCWMKTHE auf ihren Sitz gemäß Sitzverteilungsverfahren und überlässt diesen der Partei FWGHÜ.

Bestellung von Vertretern in die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied; für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 VGemO).

1. Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert ist kraft Gesetz Mitglied in der Gemeinschaftsversammlung.

Der Markt Willanzheim entsendet somit insgesamt 2 Marktgemeinderäte.

Nachfolgende Marktgemeinderäte werden in die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen bestellt:

Nr.

Mitglied

Vertreter

1

Alexander Lindenmayr

Tobias Haupt

2

Antje Rupp

Andrea Pfannes

Bestellung von Vertretern für den Schulverband Willanzheim

In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung. (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 BaySchFG)

Bei 60 Schülern aus dem Markt Willanzheim (Stichtag: 01.10.2025) wird ein weiterer Vertreter entsandt.

Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert ist kraft Gesetz Mitglied der Verbandsversammlung des Schulverbandes Willanzheim.

Nachfolgendes Marktgemeinderatsmitglied wird in die Schulverbandsversammlung bestellt:

Nr.

Mitglied

Vertreter

1

Bernhard Käppner

Robert Heil

Bestellung von Vertretern für den Schulverband Iphofen

In die Verbandsversammlung werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Gemeinden entsandt. Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober jeden Jahres 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen (Verbandsschüler), einen und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler nochmals einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung. (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 BaySchFG)

Bei 26 Schülern aus dem Markt Willanzheim (Stichtag: 01.10.2025) wird kein weiterer Vertreter entsandt.

1. Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert ist kraft Gesetz Mitglied der Verbandsversammlung des Schulverbandes Iphofen.

Bestellung von Beauftragten und Referenten

Folgende Beauftragte und Referenten werden bestellt bzw. bestätigt:

Bestellung der Eheschließungsbeamten

Die erste Bürgermeisterin und weitere Bürgermeister können zur/zum Eheschließungs-Standesbeamtin/Standesbeamten ernannt werden. Entsprechende Schulungen werden angeboten.

Die erste Bürgermeisterin Ingrid Reifenscheid-Eckert und der zweite Bürgermeister Martin Greulich werden zur/zum Eheschließungs-Standesbeamtin/-Standesbeamten auf jederzeitigen Widerruf bestellt. Die Bestellung ist durch die Verwaltungsgemeinschaft Iphofen zu vollziehen.

Auszugsweise Öffentlichmachung von Beschlüssen aus der nicht öffentlichen konstituierenden Sitzung

Festlegung der Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche erste Bürgermeisterin

Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung nach Art. 46 KWBG wird ab 01. Mai 2026 auf 5.100 € festgesetzt.

Die Dienstaufwandsentschädigung wird jeweils den Besoldungserhöhungen im öffentlichen Dienst angepasst.

Festlegung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen zweiten Bürgermeister

Die Aufwandsentschädigung für den 2. Bürgermeister wird ab 01. Mai 2026 auf 400 € festgesetzt.

Diese Entschädigung wird entsprechend der allgemeinen Besoldungserhöhungen angepasst.