Schreiben Frau Landrätin vom 9. Mai
Im März diesen Jahres hat die Bundesregierung eine Nationale Wasserstrategie mit rund 80 Maßnahmen zur Sicherung der Wasserverfügbarkeit in Deutschland beschlossen. Die Folgen der Klimakrise, steigende Temperaturen, ausbleibende Niederschläge und Extremwetterereignisse, zwingen uns zum Handeln.
Auch in diesem Jahr müssen wir uns auf einen trockenen Sommer einstellen. Damit wachsen die Begehrlichkeiten auf unser kostbares Wasser. Wasser ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Der Verbrauch steigt und belastet unsere Gewässer bei niedrigen Wasserständen enorm.
Deshalb sind Wasserentnahmen, sei es Grundwasser oder aus oberirdischen Gewässern, genehmigungspflichtig (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 5 WHG).
Von der Genehmigungspflicht ausgenommen sind lediglich Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs (Art. 18 Abs. 1 BayWG), d.h. im Wesentlichen
| • | Schöpfen mit Handgefäßen ohne Pumpen |
| • | Entnahme geringer Mengen für das Tränken von Vieh und für den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft sowie |
| • | im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (§ 26 Abs. 1, 2 WHG), wenn dadurch keine wesentliche Verminderung der Wasserführung zu erwarten ist. |
In den Sommermonaten wird es u.a. durch das Wasserwirtschaftsamt verstärkt Kontrollen geben. Ungenehmigte Wasserentnahmen sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Wir alle sind dafür verantwortlich, für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zur sorgen und unsere natürliche Wasserreserve zu schützen.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Ergänzender Hinweis:
Die Bevölkerung ist aufgerufen notwendige größere Wasserentnahmen für das Gemeinwohl (z. B. Gießen von jungen Bäumen auf gemeindlichen Flächen, Befüllen von großen Wasserfässern für den vorbeugenden Brandschutz ….) vorher mit der Gemeinde abzustimmen.