Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 13.04.2026
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 13.04.2026 wird anerkannt.
Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen konstituierenden Marktgemeinderatssitzung vom 11.05.2026
Die Niederschrift der öffentlichen konstituierenden Sitzung vom 11.05.2026 wird anerkannt.
Mit der Ergänzung der Tagesordnung zum Punkt Verlegung von Stromleitungen in Hüttenheim besteht Einverständnis.
Eigene Baustellen und Aktuelles
Information über den Ortstermin der Verkehrsschau an der Breitbachbrücke Willanzheim
Am 06.05.2026 fand ein Ortstermin an der Breitbachbrücke in Willanzheim bezüglich des Antrags des Marktes Willanzheim auf Versetzung der Ortstafel und eingeschränkte Anfahrsicht an der Einmündung zum Naturkindergarten (St 2419 AB 140 Stat. 0,36) statt.
Teilnehmer:
Landrätin Frau Tamara Bischof
Frau Gückel und Frau Weiss (LRA KT),
Frau Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert, Gemeinderäte und Anwohner
Herr Timo Engelmann (PI KT)
Frau Johanna Klein, Herr Jonas Maul, Herr Dörflein (StBA Wü)
Ortstafelversetzung:
Die Brücke über den Breitbach liegt außerorts und muss erneuert werden. Damit hier künftig die Fußgänger (u.a. Kinder zum Naturkindergarten) weiterhin die neue Brücke nutzen können muss die Kappe verbreitert werden, weil u.a. auf Grund der Außerortslage eine Schutzeinrichtung erforderlich ist. Der Markt Willanzheim wäre somit an der Erneuerung der Brücke kostenbeteiligt. Der Markt beantragt die Ortstafel weiter nach außen zu versetzen damit die Brücke innerorts liegt und somit keine Schutzeinrichtung erforderlich wird und die Kostenbeteiligung des Marktes entfällt.
Eine Versetzung der Ortstafel ist nicht möglich. Die geschlossene Bebauung, die maßgeblich für den Standort der Ortstafel ist, ist nicht vorhanden. Weiter sind die typischen Merkmale einer Ortsdurchfahrt nicht vorhanden. Die Strecke weist typischen Außerortscharakter auf.
Es ist nicht zulässig die Ortstafel als rein geschwindigkeitsregulierendes Element zu gebrauchen.
Sichtverhältnisse an der Einmündung zum Naturkindergarten:
Die Einmündung liegt an der Freistrecke der St 2418 und ist hier gegenwärtig auf zulässige v= 70 km/h beschränkt. Dieser Bereich weist keine Unfallauffälligkeiten auf.
Die Anfahrsicht nach links wird durch eine Scheune beeinträchtigt. Es bestehen Zweifel daran, dass die vorhandene Sichtweite über 100 m beträgt. Die erforderliche Anfahrsichtweite bei zul. v =70 km/h liegt bei 110 m.
Es wurde festgelegt, dass das Staatliche Bauamt die best. Anfahrsichtweite misst. Sollte hierbei festgestellt werden, dass die erforderlichen 110 m deutlich unterschritten werden bestünde die Möglichkeit die zulässige v weiter, evtl. auf 50 km/h, zu senken.
Dennoch würde sich die o.g. Brücke über dem Breitbach weiterhin außerorts befinden. Das Staatliche Bauamt wird klären ob „im Schatten“ einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vor der Brücke, wegen der eingeschränkten Anfahrsicht aus der Einmündung zum Naturkindergarten, ein Verzicht auf Schutzeinrichtungen möglich ist.
Sollte dies auf Grund der Geschwindigkeitsbeschränkung möglich sein, gibt das StBA aber zu bedenken, dass die zul. Geschwindigkeit zwar entsprechend beschränkt ist, dass aber das Umfeld einen maßgeblichen Einfluss auf das unterbewusste Geschwindigkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer hat. Da die Strecke hier typischen Außerortscharakter hat, ist zu erwarten, dass trotz einer Geschwindigkeitsbeschränkung schneller gefahren wird. Das StBA empfiehlt deshalb, die Kappe der neuen Brücke entsprechend zu verbreitern und Schutzeinrichtungen zum Schutz der Fußgänger vorzusehen.
Dabei ist allerdings zu bedenken, dass bei einer durchgängigen Schutzplanke von der Brücke bis zum Ortseingang keine Straßenquerung durch Fußgänger mehr möglich ist.
Beschluss:
Das Ergebnis der Prüfung für Tempo 50 wird zunächst vor weiteren Schritten abgewartet.
Information: Austausch der Wasserleitung in der Froschgasse Willanzheim
Wegen häufiger Wasserrohrbrüche hat der Gemeinderat den Austausch der Gußleitung in der Froschgasse Willanzheim (im Bereich der Einmündung der Kindergartenstraße) an die Fa. Potsch vergeben.
Die Arbeiten sind für die 23/24. Kalenderwoche vorgesehen. Die Kalenderwoche 24 ist wegen der Fronleichnamsprozession zu bevorzugen.
Öffentliche Veranstaltungen
Am 28. April fand in der Marktschänke ein Vortrag zu den Baumaßnahmen der Fernwasserversorgung Franken in Hüttenheim statt. Die Veranstaltung war sehr gut besucht. Es wurde die Baumaßnahme Labor und Hochbehälter erläutert. Herr Heyse, dessen Büro die archäologische Ausgrabung durchführt, berichtete von den Funden im merowingischen Friedhof.
Am 8. Mai wurde der Paradieswein von den beteiligten Winzern im Rahmen der Eröffnung des „Brückenschoppens“ vorgestellt. Bis Oktober schenkt jeden Freitagabend ein anderer Winzer am Bergbrünnle in Seinsheim Weine und nichtalkoholische Getränke aus. Bewirtung wird nicht angeboten.
An Christi Himmelfahrt fand das Marktplatzfest in Hüttenheim statt und war trotz des schlechten Wetters gut besucht.
Am 17. Mai war Kirchenburgmarkt in Hüttenheim. Im ganzen Ort waren Höfe, Museum und Kirchen geöffnet und den Besuchern wurde ein sehr reichhaltiges Programm geboten. Ein Dank an alle Anbieter und Helfer für die große Unterstützung.
Arbeiten in Eigenregie
Im Willanzheimer Wald wurde zum Aufwuchs der Naturverjüngung in Eigenregie des Bauhofs eingezäunt. Die Arbeiten erfolgten unter Anleitung und Ausführung von Waldbeauftragten Johannes Kuhn.
Am Rathaus Hüttenheim wird das Eingangsportal des Rathausbogens von einem Steinmetz saniert. Im Sockelbereich brechen die Putzausbesserungen aus. Daher soll dort mit Steinplatten verkleidet werden.
An der Kath. Pfarrkirche St. Martin, Willanzheim sind nach den Sanierungsarbeiten im vergangenen Jahr Risse aufgetreten. Die Fa. Lorenz bessert dies nun nach.
Arbeiten am Friedhof Willanzheim
Am Friedhof Willanzheim arbeitet der Bauhof weiter an der Sanierung der Nebenwege. Auf eine zügige Fertigstellung der Pflasterarbeiten wird hingewirkt. Durch die unterschiedlichen Höhen der Grabrandeinfassungen sind die Pflasterarbeiten bei der Neuverlegung der Wege diffizil.
Für die Aufstellung der Epitaphien wird eine Metallkonstruktion angefertigt. Hierzu wurden die Schmiedearbeiten vergeben.
Bauanträge
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Ebentalweg III", OT Willanzheim; Errichtung eines Carports, Fl.Nr. 307/2, Schleifweg 14, Gemarkung Willanzheim
Beschluss:
Der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Ebentalweg III“, OT Willanzheim, zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 307/2, Schleifweg 14, Gemarkung Willanzheim wird zur Kenntnis genommen.
Die notwendigen Befreiungen für die Dachform, die Dachneigung sowie die Lage auf dem Grundstück wird mit der Auflage erteilt, dass keine Tor- oder Schrankenanlagen vor dem Carport errichtet werden, die direkte Zufahrt somit immer ungehindert möglich ist.
Zustimmung zur Erstellung einer 0,4 kV Niederspannungskabelanlage und Kabelbauarbeiten der N-Ergie in der Mühlgasse Willanzheim
Im Rahmen der Ortsnetzverstärkung plant die N-ERGIE die Verlegung von insgesamt vier Niederspannungskabeln in der Mühlgasse Willanzheim, ausgehend von der Turmstation auf dem Flurstück 1732/1.
Zwei Leitungen werden in nördlicher Richtung bis zum Anschlusspunkt an der Iphöfer Straße geführt, die beiden weiteren nach Süden bis zum Kabelverteilerschrank KVS 7 in der Mühlgasse.
Auf der gesamten Strecke ist vorgesehen, ergänzend ein Leerrohr für eine mögliche spätere Nutzung mitzuverlegen.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für Ende 2026/Anfang 2027 geplant.
Die genaue Trassenführung wird bei einem Ortstermin geklärt.
Beschluss:
Mit den Bauarbeiten besteht grundsätzlich Einverständnis. Allerdings soll mit der N-Ergie besprochen werden, dass in diesem Bereich auch mittelfristig Erschließungsarbeiten der Gemeinde durchgeführt werden. Eine ausreichende Verlegetiefe der Stromkabel mit einer Überdeckung von ca. 1,30 m wird daher angeregt. Außerdem möchte die Glasfaser Plus hier Breitbandkabel verlegen.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, der finalen Trassenführung zuzustimmen.
Sonderbetriebsplan: Einzäunung des Werksgeländes der Fa. Knauf
Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit sowie zur klaren Abgrenzung des Betriebsgeländes gegenüber unbefugtem Zutritt ist die vollständige Einzäunung des Werksgeländes der Firma Knauf in Hüttenheim vorgesehen.
Insbesondere im nördlichen Bereich besteht aktuell keine durchgängige bauliche Abgrenzung, wodurch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko gegeben ist.
Maßnahme:
Das Werksgelände wird vollständig mit einem geeigneten Industrieschutzzaun eingefriedet.
Im nördlichen Bereich soll der Zaun entlang des Neuwiesenbachs verlaufen.
Der geplante Zaun befindet sich dabei innerhalb des 60-Meter-Bereichs des Neuwiesenbachs.
Die Ausführung erfolgt unter Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Gewässer- und Naturschutz.
Umsetzung:
Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen sowie ggf. erforderlichen Behörden.
Vor Beginn der Arbeiten werden alle notwendigen Genehmigungen eingeholt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgelegten Sonderbetriebsplan „Einzäunung des Werksgeländes Hüttenheim“ der Firma Knauf zu.
Zustimmung zur Errichtung einer 20 kV Mittelspannungskabelanlage und einer 0,4 KV Niederspannungskabelanlage in Hüttenheim
Im Rahmen der Baumaßnahme der Fernwasserversorgung Franken soll in Hüttenheim eine Änderung der Stromerschließung erfolgen.
Es wird eine 20 kV Mittelspannungskabelanlage und eine 0,4 kV Niederspannungskabelanlage verlegt. Die Freileitung ab der FWF Richtung Westen wird bis zum nächsten Mast abgebaut. Stattdessen erfolgt eine Erdverlegung auf neuer Trasse. Das Trafohäuschen hinter dem Friedhof wird ebenfalls abgebaut und durch eine Station ersetzt.
Die Umsetzung der Maßnahme ist für Ende 2026/Anfang 2027 geplant.
Die Trassenführung wurde bereits bei einem gemeinsamen Ortstermin besprochen.
Beschluss:
Mit den Bauarbeiten besteht grundsätzlich Einverständnis.
Es wird bei der Telekom wegen Mitverlegung eines Leerrohres für die Glasfasererschließung angefragt.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, der finalen Trassenführung zuzustimmen.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Anfrage aus der Bürgerversammlung - Abschätzung der Kosten der Briefwahl auf Basis der Kommunalwahl 2026
Bei der Bürgerversammlung in Willanzheim wurde angefragt, wie hoch die Kosten für die Briefwahl bei der Kommunalwahl 2026 im Markt Willanzheim waren. Es waren insgesamt 1.309 Bürger zur Kommunalwahl 2026 wahlberechtigt. 623 Wahlberechtigte haben Briefwahl beantragt. Diese verteilen sich wie folgt:
| Wahlberechtigte | Briefwähler |
| % Briefwähler |
| Willanzheim | 642 | 350 | 292 | 54,52 |
| Herrnsheim | 224 | 50 | 174 | 22,32 |
| Hüttenheim | 443 | 223 | 220 | 50,34 |
| Gesamt | 1.309 | 623 | 686 | 47,59 |
Die Nutzung der Briefwahl verursacht bei 623 beantragten Briefwahlunterlagen überschlägig zusätzliche Verwaltungs- und Sachkosten in Höhe von rund 2.000 €. Die Schätzung berücksichtigt Porto, Druck- und Materialkosten sowie den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für Bearbeitung, Versand und Prüfung der Unterlagen.
Grundlage der Schätzung:
| Kostenart | Ansatz pro Briefwahl (€) | Gesamtkosten (€) |
| Wahlbrief/Porto | 1,80 | 1.121,40 |
| Druck & Material | 0,45 | 280,35 |
| Verwaltungsaufwand | 0,70 | 436,10 |
| Gesamtsumme | 1.837,85 |
Das Ergebnis wird zur Kenntnis genommen.