hier: Abgabe für den Deutschen Weinfonds nach dem Weinwirtschaftsgesetz
und Abgabe nach dem Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz (BayWeinAFöG) zum 01. Juli 2024
Die Abgabe für den Deutschen Weinfonds und die Abgabe nach dem Bayerischen Weinabsatzförderungsgesetz wird am 01. Juli 2024 zur Zahlung fällig.
Sie können sich die Mahngebühren und Säumniszuschläge ersparen, indem Sie die gesetzliche Zahlungsfrist einhalten.
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Wir bitten die Zahlungspflichtigen, die das Einzugsverfahren noch nicht nutzen, die Zahlung über die Geldinstitute vorzunehmen.