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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Markt Willanzheim hat bisher noch keine Grundsteuererklärung für den Güterwald abgegeben, da die Anfrage an das Finanzamt vom August 2022 zur Zuständigkeit der Gemeinde noch unbeantwortet war. Auf erneute Anfrage vom 16.05.2024 hat das Finanzamt nun Stellung genommen und die Fragen beantwortet.

“Nachdem die Verwaltung der Waldkörperschaft lt. Grundbucheintragung durch die Gemeinde Willanzheim erfolgt, bitte ich Sie, für die Waldkörperschaft eine Grundsteuererklärung abzugeben. Eine Bevollmächtigung der einzelnen Teilhaber ist nicht erforderlich ….

Der Markt Willanzheim wird nun zeitnah die Grundsteuererklärung für den gesamten Güterwald abgeben.

Ingrid Reifenscheid-Eckert
Erste Bürgermeisterin