Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 05.05.2025

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.05.2025 wird anerkannt.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Seilbahn Spielplatz Markt Herrnsheim

Die alte Seilbahn wurde bereits abgebaut und derzeit werden die Fundamente für die neue Seilbahn gegossen. Anschließend wird die neue Seilbahn aufgebaut und kann nach der Sicherheitsprüfung freigegeben werden.

Baustelle Friedhof Willanzheim

Die historischen Grabsteine werden in dieser Woche vom Fachmann des LfD besichtigt, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

Die Grabsteine des Priestergrabes und des Schwesterngrabes wurden abgebaut und sind verwahrt.

Austausch von Hydranten in Markt Herrnsheim und Hüttenheim

Die Fa. Potsch ist derzeit in den beiden Ortsteilen, um mehrere defekte Hydranten auszutauschen. In diesem Zug werden auch die Asphaltarbeiten von den Rohrbrüchen des Winters fertiggestellt.

Feuerwehren

Die Feuerwehrjugend des Marktes Willanzheim wird vom 6. – 7. Juni eine 24 Stunden Übung am Feuerwehrhaus Willanzheim durchführen und hier auch übernachten.

Die Feuerwehr Willanzheim hat mit zwei Gruppen ohne Fehlerpunkte die Leistungsprüfung für Technische Hilfeleistung erfolgreich bestanden. Herzlichen Glückwunsch hierzu.

Für das 150-jährige Feuerwehrjubiläum mit Festumzug in Hüttenheim laufen die Vorbereitungen mit großem Engagement unter der Regie des Feuerwehrvereins.

Beteiligung am Forschungsprojekt Stadtklima der Professur für Klimatologie der Uni Würzburg

Die Professur für Klimatologie vom Institut für Geographie und Geologie der Universität Würzburg, unter Betreuung von Herrn Prof. Heiko Paeth, führte in den letzten Jahren in der Stadt Würzburg umfangreiche Messungen zum sogenannten Stadtklimaeffekt durch. Dieser beschreibt, wie sich eine Siedlungsfläche gegenüber dem umliegenden Grünland zusätzlich aufheizt.

Durch neue Forschungsmittel, die über das Bayerische Wissenschaftsministerium zur Verfügung gestellt werden, werden Messungen von der Großstadt auf den ländlichen Raum im Bereich des Landkreises Kitzingen und darum herum übertragen. Hierzu wurde das Forschungsprojekt „Stadtklima Region Kitzingen“ (StaRK) mit einigen Gemeinden mit Einwohnerzahlen um 20.000 bis 100 ausgewählt.

Themenschwerpunkt Temperatur:

Wie unterscheiden sich die Stadtklimaeffekte in der Region hinsichtlich der Stadtgröße? Daraus ableitend stellen sich folgende Fragen:

o

Wann, wo und wie lange sind die Stadtklimaeffekte besonders ausgeprägt?

o

Inwiefern weichen die Tageshöchsttemperaturen von den offiziellen Messdaten des DWD ab?

o

Welche Abweichungen sind bereits vom langjährigen Mittel messbar? Außerdem wird die Validierung der bisherigen Klimamodellergebnisse für die Region möglich.

Wie kühlen naheliegende Wasserflächen (sofern vorhanden) die Siedlungen?

Der Markt Willanzheim ist angefragt, sich ebenfalls an dem Projekt zu beteiligen. Der Messumfang umfasst Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Die Messdaten werden in Echtzeit auf ein Datenportal versendet und auf einem Dashboard abrufbar graphisch dargestellt. Die wissenschaftliche Auswertung der Messungen erfolgt im Rahmen des Projektes.

Als Kostenschätzung pro Gerät fällt für die Beschaffung 100 €, Wetterschutzschild Sensor: 30 €, Einrichtungskosten IT (Dienstleistung): 35 € und SIM-Karten (Laufzeit 2 Jahre): 20 € somit pro Gerät: ca. 185 € an.

Der Markt Willanzheim beteiligt sich grundsätzlich an dem Projekt:

Abstimmungsergebnis: 8 zu 5

Der Markt Willanzheim beteiligt sich an dem Forschungsprojekt Stadtklima in allen drei Ortsteilen. In Hüttenheim und Markt Herrnsheim werden jeweils zwei Stationen, in Willanzheim sollen drei Stationen errichtet werden.

Abstimmungsergebnis: 10 zu 3

Bauanträge

Bauantrag zur Erweiterung einer landw. Halle, Fl.Nr. 3048, Gemarkung Hüttenheim

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Antragsteller ist privilegiert.

Die Abstandsflächen befinden sich zum Teil auf öffentlichem Grund. Diese muss die Marktgemeinde nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO übernehmen.

Gegen nachfolgenden Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Erweiterung einer landwirtschaftlichen Halle, Fl.Nr. 3048, Gemarkung Hüttenheim

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

Brückensanierung Willanzheim - Finanzielle Beteiligung am Fußweg

Der Wunsch nach Verlegung der Ortstafel wurde vom Landratsamt Kitzingen abgelehnt mit der Begründung, dass diese StVO-konform angebracht ist.

Damit die Brückenplanungen vom Straßenbauamt weiter beauftragt werden können, ist eine zeitnahe Aussage des Marktes Willanzheim der gewünschten Gehwegbreite auf dem Bauwerk und die Kostentragung erforderlich.

Das Staatliche Bauamt bietet zum pauschalen Anteil von 60.000 Euro die Verbreiterung der neuen Brücke auf 1,20 m an, damit hinter den dann erforderlichen Leitplanken noch ein ausreichender Gehweg auf der Brücke vorhanden ist.

Aus Gründen der Sicherheit für Fußgänger wird die Notwendigkeit anerkannt und den Planungen mit Kostenbeteiligung grundsätzlich zugestimmt. Allerdings ist die bauliche Zuständigkeit noch einmal kritisch zu hinterfragen.

Kläranlagen

Sachstand zu den gemeinsamen Studien

Das beauftragte Büro Härtfelder untersucht mehrere Varianten der beteiligten Gemeinden Markt Seinsheim, Markt Willanzheim, Markt Markt Einersheim und Stadt Iphofen.

Die öffentliche Vorstellung der Ergebnisse mit Berechnungen ist in ca. einem Jahr zu erwarten.

Als Zeitfenster für Baumaßnahmen ist frühestens das Jahr 2028 geplant.

Antrag auf Verlängerung der Betriebserlaubnis für die Kläranlage Hüttenheim

Die Betriebserlaubnis für die Kläranlage Hüttenheim läuft am 30. Juni 2025 aus.

Derzeit ist eine Studie zur Abwasserbehandlung in Auftrag gegeben, bei der sich die Kommunen Iphofen, Markt Einersheim, Willanzheim und Seinsheim beteiligen. Hier wird ein Konzept erarbeitet, wie langfristig die Klärung der Abwässer in der Hellmitzheimer Bucht erfolgen soll.

Die Kläranlage Hüttenheim ist in das Konzept aufgenommen.

Beim Landratsamt Kitzingen wird eine Verlängerung der Betriebserlaubnis beantragt.

Beitritt zum Zweckverband Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Entsorgung von Klärschlamm haben sich durch die Novellierung der Klärschlammverordnung im Jahr 2017 und der Düngemittelverordnung im Jahr 2019 erheblich verändert. Bisher kann der Klärschlamm aus den Anlagen im Markt Willanzheim landwirtschaftlich verwertet werden. Allerdings verschärfen sich die Grenzwerte und die Auflagen.

In einer Studie wurde die Erstellung einer Trocknungsanlage am MHKW Würzburg mit der Klärschlammmonoverbrennung im GKS Schweinfurt, sowie anschließender Phosphorrückgewinnung aus der Klärschlammasche“ als Vorzugsvariante erarbeitet.

Die Kommunen sind zur Gründung eines Zweckverbandes „Zweckverband Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch“ angefragt.

Der Zweckverband hat die Aufgabe gemäß § 4 der Satzung, die anfallenden Klärschlämme der Mitgliedsgemeinden ordnungsgemäß und wirtschaftlich zu verwerten. Dies geschieht durch Verträge mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft (Zuständigkeit Ofenlinie – Klärschlammmonoverbrennung) und dem Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GKS zur Phosphorrückgewinnung.

Die Gründungsumlage beträgt 2 000 Euro.

Das Konzept einer kommunalen Zusammenarbeit hat folgende Vorteile:

1.

Die Klärschlammentsorgung ist langfristig mit regionaler Wertschöpfung abgebildet

2.

Die Entsorgung erfolgt zu stabilen Konditionen (geringe Kostenvolatilität).

3.

Der Klärschlamm wird als regenerativer Energieträger ortsnah genutzt.

4.

Der Phosphor wird gesetzeskonform zurückgewonnen.

Im Hinblick auf mögliche Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen zur Klärschlammbehandlung st der Beitritt des Marktes Willanzheim ratsam, da diese auch dem Zweckverband beitreten wollen.

1.

Der Marktgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Gründung des Zweckverbandes „Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)“ zur Durchführung der ordnungsgemäßen Klärschlammentsorgung sowie den Entwurf der Zweckverbandssatzung, mit Stand vom 03. Februar 2025 zur Kenntnis.

2.

Er beschließt dem Zweckverband „Klärschlammverwertung Main Tauber Aisch (ZKMTA)“ im Rahmen einer Mitgliedschaft beizutreten und die Aufgabe der Klärschlammentsorgung diesem zu übertragen (Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 KommZG).

3.

Die im Wortlaut vorliegende Verbandssatzung wird genehmigt.

Falls im weiteren Verfahren redaktionelle Änderungen bei dieser Satzung erforderlich werden, die keine wesentlichen Änderungen zur Folge haben, verbleibt es beim diesem Zustimmungsbeschluss. In diesem Fall wird die endgültige Satzung dem Gremium nochmals zur Kenntnis gegeben.

4.

Für Vertreter beim Zweckverband gilt die gesetzliche Regelung, d.h. die Bürgermeisterin kraft Amtes.

Kommunale Wärmeplanung für den Markt Willanzheim

Der Freistaat Bayern setzt das Wärmeplanungsgesetz des Bundes auf Landesebene um. Er unterstützt die Kommunen finanziell durch Kostenausgleich in Höhe von 34.800 Euro. Außerdem wurde für alle Kommunen ein Kurzgutachten erstellt. Dies ist Grundlage für den Umfang der Wärmeplanung und das weitere Verfahren.

Gemeinden unter 10 000 Einwohner können das sog. „Vereinfachte Verfahren“ anwenden. Zudem kann der Markt Willanzheim zusätzlich das „Verkürzte Verfahren“ nutzen, da keine Gas- und Wärmenetze vorhanden sind.

Gemeinden mit gleichen Zielsetzungen können sich im „Konvoi-Verfahren“ zusammenschließen.

Für die Erstellung einer Wärmeplanung wird ein Fachbüro benötigt.

Das Kurzgutachten zur Eignungsprüfung für die Kommunale Wärmeplanung für den Markt Willanzheim des Bay. Staatsministeriums für Wirtschaft, Stand März 2025 wird zur Kenntnis genommen.

Es bestehen keine Wärmenetze, eine größere Wärmenachfrage ist nicht gegeben und Potenziale für nutzbare Wärme aus erneuerbaren Energien bzw. unvermeidbarer Abwärme liegen nicht vor.

Der Markt Willanzheim nutzt bereits seit langer Zeit seine Holzvorräte im Gemeindewald zur kostengünstigen Versorgung der Bevölkerung mit Brennholz. Die Güterwaldteilhaber nutzen ebenfalls ihr Holz.

Durch die abgeschlossene Dorferneuerung in allen Ortsteilen sind die überwiegend vor 1977 gebauten Gebäude weitgehend saniert. Eine differenzierte Gebietseinteilung innerhalb der Ortsteile ist nicht erforderlich.

Die Erstellung des Wärmeplans wird im vereinfachten und verkürzten Verfahren durchgeführt. Die Beteiligung an einem Konvoi mit Gemeinden gleicher Struktur wird angestrebt. Beraterangebote sind einzuholen.

Weiteres Vorgehen Stellplatzsatzung Markt Willanzheim

Die Bay. Bauordnung wurde mit dem 1. und 2. Modernisierungsgesetz im vergangenen Jahr novelliert. Damit wurde u. a. die bisherige Rechtsgrundlage für die Stellplatzsatzung zum 01.10.2025 aufgehoben. Bestehende Satzungen können über den 1.10. hinauswirken, wenn die darin getroffenen Regelungen gleichlautend oder günstiger für Grundstückseigentümer sind als die (neuen) gesetzlichen Regelungen nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV).

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung in Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO sind nachträgliche Wohnraumschaffungen im Dachgeschoss oder verfahrensfreie Wohnhausaufstockungen von der Stellplatznachweispflicht ausgenommen.

Bestehende Stellplatzregelungen in den Bebauungsplänen behalten in der Regel ihre Gültigkeit.

Durch den Bay. Gemeindetag wurde den Gemeinden aufgrund der vorgenannten Punkte eine, der neuen Gesetzeslage angepasste, Mustersatzung zur Verfügung gestellt. In einer Satzung können auch Regelungen zur Gestaltung der Stellplatzflächen (Mindestgröße, Oberflächenbeschaffenheit udgl.) getroffen werden. In einer Satzung kann auch die Möglichkeit einer Ablösung der Stellplätze geregelt werden.

Die Verwaltung hat die bestehende Satzung mit der Mustersatzung sowie den geänderten Vorgaben der Anlage zur GaStellV verglichen. In der gemeindlichen Satzung sind zwei Regelungen vorhanden, die für den Grundstückseigentümer strenger geregelt sind, als durch die Staatsregierung zugelassen (Beherbergungsbetriebe und Gastwirtschaften). Dies führt demnach zu einer Unwirksamkeit der Satzung zum 01.10.2025.

Die vorhandene Stellplatzsatzung des Marktes Willanzheim ist an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Satzungsvorschlag aufgrund der Mustersatzung auszuarbeiten und vorzulegen.

Mit der Anpassung der Satzung muss auch zukünftig bei Bauprojekten (ausgenommen Art. 81 Abs. 1 Nr. 4b zweiter Halbsatz BayBO, Dachgeschossausbauten oder verfahrensfreie Wohnhausaufstockungen) die Anzahl der Stellplätze nachgewiesen werden. Dies wird dann im Rahmen der Baugenehmigung mit geprüft.

Die Möglichkeit einer Ablösung soll auch weiterhin nicht angeboten werden.

Die Anzahl der Stellplätze orientiert sich an den staatlichen Vorgaben.

Antrag auf Zuschuss für die Anschaffungen des Jugendhauses Willanzheim

Das Jugendhaus Willanzheim hat im Jahr 2024 einiges angeschafft. Es wurde in eine Soundbox (Soundanlage), LED TV und in einen Faltpavillon investiert.

Es sind Kosten in Höhe von 2.126,70 € entstanden. Das Jugendhaus Willanzheim bittet 10 % der Materialkosten zu fördern. Dies entspricht dem grundsätzlichen Beschluss vom 28.01.2019.

Das Jugendhaus Willanzheim erhält somit 212,67 € Förderung.

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis hiervon und bewilligt die Förderung in Höhe von 212,67 €.

Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Anfrage wegen Leitplanke vor Hüttenheim

Im Zuge der Straßensanierung wurde vom Straßenbauamt zur Sicherung eines Strommastes vor Hüttenheim eine Leitplanke angebracht. Bei der Einfahrt vom Flurweg in die Staatsstraße behindert diese die Sicht von zufahrenden Fahrzeugen.

Die Bürgermeisterin wird dies an das Straßenbauamt weiterleiten.

Spende der Sparkassenstiftung

Die Sparkassenstiftung gewährt dem Markt Willanzheim für die Sanierung der vier Bildstöcke erfreulicherweise eine Spende von 2.000 Euro. Dies wird dankend angenommen.