Pflegende Angehörige berichten, dass sie für die Zeit, in der sie selbst in Urlaub fahren möchten, keinen Kurzzeitpflegeplatz in einer vollstationären Pflegeeinrichtung finden. Was viele nicht wissen: Benötigt die pflegebedürftige Person nächtlich keinerlei Unterstützung ist die Verhinderungspflege in einer Tagespflege eine echte Alternative zum Kurzzeitpflegeplatz.
Einen Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige, wenn sie mindestens einen Pflegegrad 2 oder höher haben und ihre Pflegebedürftigkeit seit mindestens einem halben Jahr besteht. Die Pflegeversicherung übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
Dieses zusätzliche Budget der Verhinderungspflege von 1.612 Euro pro Jahr, kann für den Besuch einer Tagespflegeeinrichtung verwendet werden, wenn der pflegende Angehörige beispielsweise im Urlaub oder erkrankt ist und dadurch die Pflege nicht selbst leisten kann. „Da wir in unseren Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten die Verhinderungspflege auf Stundenbasis anbieten, müssen pflegende Angehörige auch nicht befürchten, dass andere Leistungen wie das Pflegegeld gekürzt werden“, erklärt Bettina Albert, die als Referentin die 13 Tagespflegen beim AWO Bezirksverband Unterfranken fachlich berät.
Die AWO Tagespflegen sind werktags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet, so dass auch berufstätige pflegende Angehörige Beruf und Pflege gut miteinander vereinbaren können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass ein ambulanter Dienst Pflegetätigkeiten vor und nach der Tagespflege in der eigenen Häuslichkeit erbringt.