Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.05.2023
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.05.2023 wird anerkannt.
Eigene Baustellen und Aktuelles
Sanierung Friedhofsmauer Markt Herrnsheim
Die Arbeiten der Baufirma sind zwischenzeitlich weitgehend abgeschlossen. Bei der Maßnahme ist zudem viel in Eigenregie erfolgt. Der Bauhof wird die Restarbeiten erledigen. Das neue Mauerstück ist gut gelungen.
Beginn der Kanalsanierung Hüttenheim
Die Baueinweisung mit der Firma Ullrich Bau und dem Ing. Büro Arz hat stattgefunden. Baubeginn wird voraussichtlich erst Mitte/Ende Juli sein. Der Bauzeitenplan wird noch erstellt und abgestimmt. Die Beweissicherung erfolgt bis Anfang Juli.
Es ist nun geplant, den Kanal möglichst auf der bestehenden Trasse zu verlegen.
Die Hausanschlüsse der anliegenden Gärten werden in Abstimmung mit den Eigentümern neu erstellt. Die Straßenbeleuchtung wird um einen Lampenstandort ergänzt, dafür werden notwendige Fundamente und Leerrohre vorgesehen.
Breitbanderschließung - Markterkundung
Für den Breitbandausbau ist im Rahmen des Bundesförderprogramms eine weitere Markterkundung in allen Ortsteilen durchzuführen, einzelne Adressen in Willanzheim wurden zwecks Lückenschluss ergänzt. Das Verfahren soll möglichst bis Ende Juli abgeschlossen werden, da die Fördermittel und Zusagen nach dem Windhundverfahren vergeben werden.
Sachbeschädigung Ortsschild entwendet in Willanzheim
Am 09.06.2023 wurde in Willanzheim das Ortseingangs- und ausgangsschild Richtung Mönchsondheim entwendet. Es wurde Anzeige erstattet.
Zisterne Sportplatz Willanzheim für Löschzwecke
Bei einem Ortstermin am 14.06.2023 wurde die Zisterne beim Sportplatz Willanzheim angesehen. Die Prüfungen im Rahmen der Feuerwehrübung haben ergeben, dass sie ohne zusätzlichen Einbau für die Löschwasserentnahme im Brandfall genutzt werden kann.
Absauganlage Feuerwehrhaus - Ortstermin Gnodstadt
Bei einem Ortstermin am 14.06.2023 wurde die Absauganlage bei der Feuerwehr in Gnodstadt besichtigt. Die technische Ausstattung würde so auch für die Feuerwehr Willanzheim passen. Angebote sollen nun eingeholt werden.
Dachsanierung Regie Willanzheim
Es fand ein Ortstermin mit Architekt und Statiker statt. Für das weitere Vorgehen wurde der Statiker zur Prüfung beauftragt. Im Rahmen der Planungen für die Dachsanierung wird auch die Dachfläche hinsichtlich der Statik für die Ausstattung mit einer Fotovoltaikanlage mit beachtet.
Stromanschluss für Dorffest am Marktplatz Willanzheim
Erkundigungen zur Lieferung des Materials haben ergeben, dass dies erst ca. bis zur KW 44/2023 zur Verfügung steht. Die Ausführung wird daher erst Ende 2023 bzw. Anfang 2024 sein. Mit dem Stromversorger N-Ergie ist das abgestimmt.
Waldpflege
Die Zäune im Markt Herrnsheimer Wald wurden im Auftrag der FBG durchgepflegt. Erfreulicherweise ist trotz der Trockenheit im vergangenen Jahr eine gute Verjüngung vorhanden.
In Kürze werden auch die Zäune im Willanzheimer Wald durchgepflegt.
Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023, Stellenplan 2023 und Finanzplan 2024 bis 2026
Der Haushalt wird anhand des Vorberichts in den wesentlichen Zügen erläutert, Fragen können gleich beantwortet werden.
Für 2023 ist keine Kreditaufnahme vorgesehen. Allerdings stehen ab 2024 weitere große Maßnahmen an, für deren Umsetzung eingehende Finanzierungsplanungen erfolgen müssen.
Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023, den Stellenplan 2023 sowie den Finanzplan 2024 bis 2026 in der vorgelegten Form. Der Entwurf der Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
des Marktes Willanzheim Landkreis Kitzingen
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Willanzheim folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.924.300 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.085.800 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 350 v.H.
b) für die Grundstücke (B) — 350 v.H.
2. Gewerbesteuer — 380 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Es liegen keine weiteren Anfragen vor.