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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:

Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Einwohnermeldeamt/Standesamt, Zimmer EG 02, Marktplatz 26, 97346 Iphofen

Telefon: 09323/8715-331, E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem.iphofen.de

Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag zusätzlich 14.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr, nach Terminvereinbarung auch jeden letzten Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Iphofen, 26.06.2023
Demmler