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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Willanzheim vom 22.06.2026

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.05.2026

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.05.2026 wird anerkannt.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Information Verkehrsrechtliche Anordnung St 2419 Markt Herrnsheim - Willanzheim

Das Landratsamt Kitzingen als zuständige Straßenverkehrsbehörde erlässt gem. §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 StVO im Einvernehmen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg und der Polizeiinspektion Kitzingen folgende

Anordnung:

Im Zuge der St 2419 Markt Herrnsheim - Willanzheim wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor dem Ortseingang Willanzheim auf 50 km/h beschränkt.

Begründung:

Vor dem Ortseingang Willanzheim befindet sich rechts bei Stat. 0,350 die Einmündung eines landwirtschaftlichen Weges, der die dahinterliegenden Felder sowie zwei Wohnanwesen und die Naturkita erschließt. Die Sicht an der Einmündung ist nach links in Blickrichtung Markt Herrnsheim durch die Kurve und Bebauung stark eingeschränkt, weshalb die Geschwindigkeit vor dem Ortseingang im Jahr 1997 bereits auf 70 km/h reduziert wurde.

Die aktuellen straßenbaulichen Vorschriften sehen bei 70 km/h eine Anfahrsichtweite von 110 m vor. Diese ist mit ca. 60 m unterschritten, weshalb aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Reduzierung auf 50 km/h erforderlich ist.

Die Reduzierung der Geschwindigkeit zur Verkehrssicherheit wird begrüßt. Die Polizei wird die Einhaltung der Geschwindigkeit überprüfen.

Wasserabstellung im Ortsteil Hüttenheim am 25. Juni

Am Donnerstag, 25.06.2026 muss wegen der Anbindung einer neuen Wasserabnahmestelle in Hüttenheim das Wasser abgestellt werden. Die Bürger werden informiert, um sich mit genügend Wasservorrat für den Tag einzudecken. Die Feuerwehren wurden verständigt, ebenfalls Wasser für Einsatzzwecke vorzuhalten.

Information bundesweite Mobilfunk Messwoche vom 24. Juni bis 1. Juli

Die Regierung von Unterfranken informiert über die zweite bundesweite Mobilfunk-Messwoche vom 24. Juni bis 1. Juli 2026. Unter dem Motto „Check dein Netz“ sind Bürgerinnen und Bürger eingeladen, selbst aktiv zu werden. Alle Informationen zur Mobilfunk-Messwoche, zur App und zum Mitmachen gibt es unter www.check-dein-netz.de.

Da es im Markt Willanzheim mehrere Gebiete gibt, wo sehr schlechte Mobilfunkverbindungen sind, ist eine Beteiligung von vielen Nutzern hilfreich.

Wartungsarbeiten an der Schule Willanzheim

In den Ferien fanden reguläre Wartungsarbeiten statt. In diesem Zuge wurde die Eingangstür repariert, die im vergangenen Sommer bei einem Einbruch beschädigt wurde.

E-Ladesäule Willanzheim

Die Ladesäule wurde in den Pfingstferien in der Schulstraße Willanzheim aufgestellt. Bisher ist sie noch nicht betriebsbereit.

Bauanträge (auszugsweise Veröffentlichung)

Bauantrag zur Errichtung von zwei erdgeschossigen Anbauten auf vorhandenen Kellern und Dachgeschossausbau, Fl.Nr. 2077, Hüttenheim 30, Gemarkung Hüttenheim

Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.

Gegen nachstehend aufgeforderten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Errichtung von zwei erdgeschossigen Anbauten auf vorhandenen Kellern und Dachgeschossausbau, Fl.Nr. 2077, Hüttenheim 30, Gemarkung Hüttenheim

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf bestehendem Untergeschoß, Fl.Nr. 308/4, Schleifweg 18, Gem. Willanzheim

Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ebentalweg III“, OT Willanzheim.

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis. Die Befreiungen von der zulässigen Wandhöhe, Dachform, Dachneigung sowie der max. zulässigen Geschossigkeit werden erteilt.

Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert wird ermächtigt, die Stellungnahme der Gemeinde zum Bauantrag auf Grundlage der vorliegenden Planung oder bei geringfügigen Änderungen auszufertigen.

TEKTUR zum Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 115, Markt Herrnsheim 143, Gemarkung Markt Herrnsheim

Das Vorhaben befindet sich im Innerortsbereich, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Gegen nachfolgend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.

Tektur zum Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 115, Markt Herrnsheim 143, Gemarkung Markt Herrnsheim

Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.

Vollzug der Wassergesetze; Grundwasserentnahme Fl.Nr. 213, Markt Herrnsheim 160, Gemarkung Markt Herrnsheim

Die Antragstellerin beantragt den Weiterbetrieb eines Brunnens zur Trinkwasserversorgung, Gartenbewässerung sowie dem Tränken von Vieh auf dem Grundstück, Fl.Nr. 213, Markt Herrnsheim 160, Gemarkung Markt Herrnsheim.

Der Antrag auf Grundwasserentnahme zur Trinkwasserversorgung, Gartenbewässerung und Tränken von Vieh auf dem Grundstück Fl.Nr. 213, Markt Herrnsheim160, Gemarkung Markt Herrnsheim, wird zur Kenntnis genommen.

Der Grundwasserentnahme wird unter Einhaltung der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 19.05.2026 zugestimmt.

Information aktuelle Finanzübersicht und Informationen zum Haushalt 2026 sowie zur Finanzplanung 2026 - 2029 von Kämmerer Günther Schell

Insbesondere für die neuen Gemeinderatsmitglieder wird der Vorbericht und das Investitionsprogramm zum Haushalt 2026 in den wesentlichen Zügen erläutert.

Die Haushaltslage entwickelt sich derzeit stabil, bei der Gewerbesteuer besteht zwischenzeitlich ein höheres Sollaufkommen, allerdings beruht dies im Wesentlichen auf Vorauszahlungen.

Unvorhergesehene Mehrausgaben liegen derzeit nicht vor.

Im Vermögenshaushalt sind für die nächsten Jahre umfangreiche Investitionen eingeplant, wie z.B. die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen sowie Umbaumaßnahmen an Feuerwehrhäusern, Sanierung der Kindertagesstätte St. Martin Willanzheim, Entwicklung des Wohnbauprojektes „Schlosswiesen Willanzheim“, Erschließung der Baugebiete „Ebentalweg IV Willanzheim“, „Sommerried II Hüttenheim“, Um- oder Neubau des Bauhofs Hüttenheim. Längerfristig wird auch eine Ertüchtigung der Kläranlagen notwendig sein.

Schon Ende 2026/Beginn 2027 soll der Glasfaserausbau starten.

All diese Investitionsmaßnahmen sind dem Grunde nach bereits im Investitionsprogramm abgebildet. Die angegebenen Kosten beruhen zum Teil auf Kostenberechnungen, zumindest aber auf Kostenschätzungen. Es wird aufgezeigt, dass die Umsetzung dieser kostenträchtigen Maßnahmen eine sehr große Kraftanstrengung für die Marktgemeinde bedeutet. Es ist notwendig, Prioritäten zu setzen und Art und Umfang der Maßnahmen sorgfältig nach den örtlichen Möglichkeiten und Bedürfnissen auszurichten.

Es zeichnet sich im Finanzplan ein erheblicher Kreditbedarf ab, der die Marktgemeinde trotz möglicher Zuschüsse für einzelne Projekte an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen kann.

Hier gilt es, in den nächsten Wochen und Monaten bzw. Jahren kluge Entscheidungen zu treffen, um die notwendigen Investitionen für die künftige Entwicklung der Marktgemeinde finanziell verträglich auf den Weg zu bringen.

Aktionstag Kommunen am Limit

Die Bürgermeisterin informiert über den bundesweiter Aktionstag der Städte, Landkreise und Gemeinden am 22. Juni 2026. Die Haushalte der Kommunen rutschen immer tiefer ins Minus. Sie sind am Limit – oder bereits darüber hinaus.

Warum die Kommunen am Limit sind

Städte, Landkreise und Gemeinden stecken in einer historischen Finanzkrise, haben sie aber nicht selbst verursacht. Sie haben immer mehr gesetzliche Pflichtaufgaben, die auch immer teurer werden. Das Problem: Bund und Länder legen die Aufgaben fest, sorgen aber nicht dauerhaft für ausreichende Finanzierung. Das Ergebnis: Das allermeiste Geld, das die Kommunen zur Verfügung haben, müssen sie für diese Pflichtaufgaben ausgeben. Für die so genannten „freiwilligen Aufgaben“, aber auch den laufenden Verwaltungsbetrieb ist immer weniger Geld da.

Was die Kommunen brauchen

Zunächst müssen Bund und Länder das historische Defizit der Kommunen unverzüglich beseitigen. So bekommen Städte, Landkreise und Gemeinden ­wieder Luft zum Atmen und es braucht unbedingt strukturelle Reformen. Die Kommunen leisten mehr als ein Viertel der staatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der staat­lichen Einnahmen. Hier sind entschlossene Reformschritte des Bundesgesetz­gebers notwendig.

Areal Schlosswiesen Willanzheim

Kommunales Wohnförderprogramm - Information Förderung für vorbereitende planerische Maßnahmen

Das Wohnraumkonzept Areal Schlosswiesen Willanzheim konnte erfolgreich in das Kommunale Wohnbauförderprogramm (KommWFP) gebracht werden. Zu den Kosten für die Planung und das Planungskonzept wurden zwischenzeitlich Fördermittel in Höhe von 60 % der Kosten von voraussichtlich rd. 108.000 € in Aussicht gestellt, d.h. der kommunale Eigenanteil wird bei rd. 43.000 € liegen.

Vorstellung buerobuck - Architekt Dipl. -Ing. Michael Buck

Herr Dipl. Ing. Michael Buck, Hamburg ist mit den vorbereitenden Maßnahmen beauftragt. Er stellt sich und sein Büro vor und informiert ausführlich über das geplante Konzept zur städtebaulichen Einbindung des Wohnbauprojektes in den Altortbereich Willanzheim.

Er erläutert die historische Nutzung der Flächen, die Abgrenzung zum Außenbereich und die Entwicklungsmöglichkeiten anhand seiner Präsentation, die er im Nachgang dem Gemeinderat zur Verfügung stellt.

Die Planung und künftige Nutzung der Flächen werden nun konkretisiert. Der Gemeinderat ist aufgefordert, die Planungen zu unterstützen und sich konstruktiv mit einzubringen.