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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 14/2024
Ämter und Fachstellen
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Ämter und Fachstellen

- Aktuelle Informationen -

Mit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangenen Jahr haben wir einen großen Schritt zur weiteren Stärkung des Ehrenamts in Bayern gemacht. Aus den gewonnenen Erkenntnissen des vergangenen Jahres haben wir nun gemeinsam mit der GEMA Anpassungen am Pauschalvertrag vorgenommen und diesen erweitert: mehr Nutzungsberechtigte - mehr Veranstaltungen - größere Veranstaltungsfläche. Dies kommt allen ehrenamtlich Engagierten in Bayern und allen Engagementbereichen zugute.

Mehr Nutzungsberechtigte

Es können jetzt alle Organisationen von dem Pauschalvertrag profitieren, die gemein- nützige (§ 52 AO), mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 AO) Zwecke verfolgen (bis- her nur eingetragene und gemeinnützige Vereine). Dies umfasst nun auch sowohl nicht eingetragene Vereine als auch Stiftungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige gemeinnützige Organisationen.

Mehr Veranstaltungen „Vier für alle“

Es sind nunmehr vier (bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei. Dies gilt auch für rechtlich unselbständige Untergliederungen von Organisationen, sofern diese die allgemei- nen Voraussetzungen des Pauschalvertrags erfüllen.

Größere Veranstaltungsfläche

Der Pauschalvertrag gilt für Veranstaltungen bis zu einer Fläche von bis zu 500 qm (bisher 300 qm).

Diese Neuerungen und Erweiterungen gelten rückwirkend zum 1. Januar 2024: Auch bereits seit 1. Januar 2024 durchgeführte und bei der GEMA angemeldete Veranstaltungen, welche die neuen Kriterien erfüllen, sind erfasst.

Telefon: 089 1261 -01

E-Mail: Poststelle@stmas.bayern.de

Internet: www.sozialministerium.bayern.de

Adresse: Winzererstraße 9, 80797 München

Eckpunkte des neuen Pauschalvertrags mit der GEMA

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Ehrenamtlich tätige und steuerbegünstigte (§§ 52 - 54 AO) Organisationen in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu vier Veranstaltungen jährlich durchzuführen. Die Kosten übernimmt der Freistaat Bayern.

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Umfasst sind:

o Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik

o im Innen- und Außenbereich

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Die Veranstaltungen müssen kostenfrei sein, d.h. es darf kein Eintritt verlangt werden (Spenden dürfen gesammelt werden).

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Die Organisationen müssen lediglich

o eine einmalige digitale Registrierung auf dem Portal der GEMA www.gema.de/portal sowie

o die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.

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Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforder- lich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung.

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Bei allen Anmeldeschritten bietet die GEMA eine einfache Handhabung an. So kön- nen wir eine echte Entlastung der Ehrenamtlichen von Bürokratie erreichen.

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Weitere Informationen gibt es unter www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern und. www.stmas.bayern.de/ehrenamt/pauschalvertrag-gema/index.php