| Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2024 |
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.06.2024 wird ohne Einwände anerkannt.
| Abwasserbeseitigung im Markt Willanzheim |
| Informationen zur Grundlagenermittlung der Schmutzfrachtberechnung |
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dipl.-Ing.Uwe Härtfelder vom gleichnamigen Ingenieurbüro anwesend.
Das Wasserrecht in Hüttenheim läuft am 30.06.2025 in Willanzheim am 31.12.2027 und in Markt Herrnsheim am 31.12.2029 ab. Die Gemeinde ist vom Wasserwirtschaftsamt aufgefordert Variantenstudien zur möglichen künftigen Abwasserbehandlung vorzulegen.
Die Bürgermeisterin übergibt das Wort an Herrn Härtfelder. Er erklärt, dass eine Schmutzfracht- und Kostenvergleichsrechnung für den Markt Willanzheim benötigt wird.
Grundlage für alle weiteren Schritte ist die Schmutzfrachtberechnung für alle Ortsteile des Marktes Willanzheim. Daraus kann man dann eine Kostenvergleichsrechnung erstellen, in der die einzelnen, möglichen Varianten verglichen werden.
Betrachtet wird in der Regel ein Zeitraum von 50 Jahren. In diese Kostenvergleichsrechnung werden auch Wiederbeschaffungskosten (Pumpenaustausch usw., ebenso wie Personalkosten) mit hinein gerechnet.
Für die Erneuerung/Ertüchtigung der Abwasserbeseitigungsanlage können Fördergelder generiert werden. Fördervoraussetzung ist jedoch die Erarbeitung der Schmutzfracht- und Kostenvergleichsrechnung.
Die Präsentation ist als Anlage zum Protokoll beigefügt.
Das Wasserrecht der Kläranlage Tiefenstockheim (Markt Seinsheim) läuft zeitnah aus. Auch für die Kläranlage in Mönchsondheim besteht Handlungsbedarf. Für eine mögliche Zusammenarbeit mit Seinsheim und auch mit Iphofen ist erst eine Grundlagenberechnung für den Markt Willanzheim erforderlich, so dass man daraus Varianten entwickeln kann, wie man das Thema Abwasserbeseitigung am Wirtschaftlichsten angehen kann.
Am 12.07.2024 wird ein gemeinsamer Termin der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Willanzheim, Iphofen und Seinsheim stattfinden, wo grundsätzlich über gemeinsame Lösungen diskutiert wird.
| Weiteres Vorgehen |
Für die Erarbeitung der Schmutzfrachtberechnung benötigt das Büro Härtfelder noch folgende Daten:
| - | Einwohnerdaten der letzten 3 Jahre nach Ortsteilen |
| - | Kanaldatenbank in digitaler Form |
| - | Kläranlagendaten des letzten Jahres |
| - | Hydrodynamische Berechnung des Kanalnetzes |
| - | Bauwerkspläne der Kläranlagen und Mischwasserbehandlungen |
Diese Daten sollen von der Verwaltung schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden.
Ebenso ist das Büro Härtfelder noch für die Erstellung der Schmutzfrachtberechnung sowie der Kostenvergleichsrechnung zu beauftragen. Ein Angebot liegt vor.
Beim Gespräch mit Seinsheim und Iphofen am 12.07.2024 werden dann die weiteren Schritte besprochen.
| Eigene Baustellen und Aktuelles |
| Sanierung Kirche Willanzheim |
Die Bürgermeisterin informiert über die Arbeiten an der Kirche in Willanzheim. Das Langhaus ist mittlerweile fertig gedeckt. Für den Chor sind die Arbeiten für die Dachdeckung durch die untere Naturschutzbehörde freigegeben.
Im Zuge des Austauschs des Schiefers in der obersten Kuppel wurden die Schallläden abgebaut. Dabei ist festgestellt worden, dass die Schallläden erneuert werden müssen. Hierfür stellt der Markt Willanzheim Holz zur Verfügung.
Im Zuge der Sanierung soll dann auch die Sakristei-Tür saniert werden.
Weiter wird informiert, dass in den letzten Tagen ein Spendenbrief zur Unterstützung der Sanierung an alle Willanzheimer Haushalte verteilt wurde.
Dieser Brief wird auch im nächsten Mitteilungsblatt erscheinen.
| Fertigstellung Kanalsanierung Hüttenheim |
In der KW 27 wurde die Straße asphaltiert. Die Ausbildung der Grundstücksanschlüsse wurde mit den Anliegern jeweils besprochen. In dieser Woche finden die Restarbeiten auf der Baustelle statt.
Die Bürgermeisterin bedankt sich bei allen Anliegern für die Geduld und das gute Miteinander.
| Marktplatz Willanzheim Festplatzanschluss |
Der Festplatzanschluss wurde durch den Bauhof fertiggestellt. In der KW 27 hat die N-Energie den Zähler gesetzt. Die restlichen Elektroarbeiten erfolgen in Eigenregie der Dorffestgemeinschaft.
| Kabelverlegungen am Marktplatz durch die Telekom |
Im Auftrag der Telekom wurde der Funkmast am Marktplatz mit Glasfaserkabel angeschlossen. Hierfür waren weitere Aufgrabungen in der Hauptstraße erforderlich.
Die Arbeiten sollen in Kürze abgeschlossen werden.
| Parkplätze Schulstraße Willanzheim |
Die unteren Parkplätze werden in Kürze in Eigenregie fertiggestellt. Der Ballfangzaun soll zeitnah wieder aufgestellt werden. In einem weiteren Bauabschnitt werden die restlichen Parkplätze hergestellt.
| Vollzug Baugesetzbuch; Einführung digitaler Bauantrag im Landkreis Kitzingen |
Die Einreichung eines digitalen Bauantrages beim Landratsamt Kitzingen ist ab dem 01.08.2024 möglich.
In diesem Zusammenhang treten umfangreiche Änderungen im Bezug auf die Behandlung von Bauanträgen auch für die Gemeinden auf:
Bauanträge dürfen nur noch zentral beim Landratsamt Kitzingen eingereicht werden. Dies beteiligt dann alle Fachbehörden sowie die Gemeinde am Verfahren.
Das Einreichen von Papieranträgen ist noch immer möglich. Auch diese sind, im Gegensatz zur bisherigen Praxis, beim Landratsamt einzureichen. Dort werden die Unterlagen eingescannt und ungeprüft den Fachbehörden sowie der Gemeinde digital zur Verfügung gestellt. Sollte ein Antrag (zumindest im Papierform) bei der Gemeinde eingehen, so ist dieser unverzüglich und ohne Eingangsstempel an das Landratsamt Kitzingen weiterzuleiten.
Achtung Ausnahme: Genehmigungsfreistellungen sowie Anträge auf isol. Befreiung vom Bebauungsplan sind weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.
Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Kommunikation zum Bauantrag, auch im Papierform, ausschließlich auf digitaler Ebene stattfindet. Die Beschlussbuchauszüge sowie die Stellungnahme der Gemeinde werden nur noch digital an das Landratsamt übergeben.
Sollten Planunterlagen fehlen, fordert diese das Landratsamt Kitzingen nach, außer der fehlenden Unterlage ist für die Abgabe der Stellungnahme der Gemeinde dringend erforderlich. Dann erfolgt eine Absprache mit dem Landratsamt Kitzingen zur Besorgung der Unterlage.
Hinsichtlich der Zustimmungs- und Genehmigungsfristen für die Gemeinde und dem Landratsamt Kitzingen sind keine Änderungen aufgetreten.
Fazit: | Durch die Einführung des digitalen Bauantrages besteht nun die Möglichkeit, auch von Papieranträgen alle Planunterlagen digital dem Rat zur Verfügung zu stellen. Aus Datenschutzgründen wird von der zur Verfügung Stellung aller Antragsunterlagen an die Ratsgremien abgeraten. Papierakten stehen für die Sitzung nicht mehr zur Verfügung |
Dies wird zur Kenntnis genommen.
| Informationen Grundsteuerreform |
Der Bayerische Gemeindetag hat für die kommunalen Gremien Unterlagen zu den Grundlagen der Beschlüsse für die neuen Hebesetze erarbeitet.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
| Information Gesetzliche Duldungspflicht der öffentlichen Hand von Einspeise- und Direktleitungen |
Mit dem „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ (Solarpalet) ist auch § 11 a EEG in Kraft getreten. Dieser beinhaltet die Verpflichtung, Einspeise- und Direktleitungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen gegen Entschädigung zu dulden.
Diese Duldungspflicht gilt nur für Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte eines Grundstücks im Eigentum der öffentlichen Hand. Für diese Duldung kann jedoch eine Gebühr in Höhe von einmalig 5% des Verkehrswertes in Anspruch genommen werden.
| Information Mautpflicht kommunale Fahrzeuge |
Grundsätzlich sind gemeindliche Fahrzeuge ab 7.5 Tonnen ab 01.07.2024 mautpflichtig. Feuerwehrfahrzeuge sind befreit.
Die Verwaltung wird aufgefordert mögliche Anwendung für den Markt Willanzheim zu prüfen.
| Bauanträge |
| Bauantrag zur Entrichtung einer Überdachung auf vorhandener Terrasse, Fl.Nr. 1955/2, An den Weiden 1, Gem. Willanzheim |
Errichtung einer Terrassenüberdachung auf der vorhandenen Terrasse, Fl.Nr. 1955/2, Gem. Willanzheim
Gegen das vorstehend aufgeführte Bauvorhaben bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
Die Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachform, der Dacheindeckung und der Firstrichtung werden erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von den Abstandsflächen wird zugestimmt.
| Bauantrag Umbau des Wohnhauses und Errichtung einer Dachgaube, Fl.Nr. 424/3, Markt Herrnsheim 67, Gem. Markt Herrnsheim |
Umbau Wohnhaus und Errichtung einer Dachgaube, Fl.Nr. 424/3, Gem. Markt Herrnsheim
Gegen das vorstehend aufgeführte Bauvorhaben bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
| Bauantrag zur Erweiterung des best. Milchviehstalles, Fl.Nr. 1724, 4177, Gem. Willanzheim, Mühlgasse 12 |
Bauantrag zur Erweiterung des best. Milchviehstalls, Fl.Nr. 1724 und 4177 Gemarkung Willanzheim
Gegen nachstehend aufgeführten Bauantrag bestehen keine Einwände, soweit die gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen eingehalten werden.
Mit dem Vorhaben besteht Einverständnis.
| Grundwasserentnahme Fl.Nr. 2080, Gem. Hüttenheim durch den SV Hüttenheim 1962 e.V. |
Der Marktgemeinderat stimmt einer Grundwasserentnahme von jährlich 100 m³ durch den SV Hüttenheim auf der Fl.Nr. 2080, Gem. Hüttenheim zu.