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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 16/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 07.07.2025

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 07.07.2025, die mit der Sitzungseinladung versandt wurde, wird anerkannt.

Auswertung der Kanalbefahrungen Willanzheim und Markt Herrnsheim

Herr Lugert vom Büro Arz Ingenieure stellt die Ergebnisse der Kanalbefahrungen in Willanzheim und Markt Herrnsheim vor. Die Ergebnisse werden nach Haltungsklassen eingeteilt.

In Willanzheim werden 8 % der Haltungen in Klasse 5 (rot), 13 % in Klasse 4 (orange) und 38 % in Klasse 3 (gelb) dargestellt. Im roten Bereich ist dringender bis mittelfristiger Handlungsbedarf gegeben. Die Schäden reichen von Haarrissen in Rohren, Wurzeleinwuchs, gebrochene Stellen sowie fehlerhaft angeschlossene Hausanschlüsse. Zum Teil gibt es Fremdwassereintritt im Schmutzwasserkanal.

In Markt Herrnsheim werden 2 % in Klasse 5 (rot), 13 % in Klasse 4 (orange) und 27 % in Klasse 3 (gelb) dargestellt. Auch hier besteht in Teilen dringender bis mittelfristiger Handlungsbedarf.

Die Strecken bzw. Punkte mit schadhaften Stellen lassen sich dank der Kartierung genau lokalisieren.

Im nächsten Schritt wird nun aus den Ergebnissen eine Sanierungsplanung abgeleitet und eine Kostenschätzung nach offener, geschlossener Bauweise bzw. in kleinen Teilen Austausch von Kanalstrecken ermittelt.

Die Förderfähigkeit nach RZWAS ist zu prüfen. Weiter wird unter Berücksichtigung der schadhaften Stellen auch der Zustand der Straßenabschnitte und Wasserleitung eine Priorisierung vorgenommen. Hieraus können dann die Mittel für die Behebung der Schäden insgesamt eingeplant werden.

Das Büro Arz wird mit der Planung zum weiteren Vorgehen und Kostenermittlung beauftragt.

Aktuelle Kostenberechnungen der geplanten Baugebiete Sommerried II Hüttenheim und Ebental IV 3. Bauabschnitt Willanzheim

Herr Tobias Schneider vom Büro Arz Ingenieure stellt die aktuellen Kostenschätzungen für die Baugebiete vor.

a)

Im Baugebiet Sommerried II Hüttenheim wird nach derzeitigem Stand mit reinen Erschließungskosten von rd. 1,682 Mio. € brutto zzgl. Nebenkosten gerechnet. Für die Ermittlung des Grundstückspreises eines Bauplatzes kommen die Nebenkosten und Grunderwerbskosten hinzu, die sich dann auf ca. 2,50 Mio. € aufsummieren.

Der Preis pro m² Baugrund würde damit bei rd. 220 €/m² liegen.

Der Preis gilt für die vollständige Erschließung des Plangebietes.

Aufgrund der hohen Kosten wird diskutiert und vorgeschlagen, weitere Varianten zu auf Machbarkeit zu prüfen und rechnen zu lassen:

1.

Erschließung der Bauplätze 1 bis 10 inkl. Regenrückhaltungsbecken

2.

Erschließung der Bauplätze 1 bis 10 inkl. Regenrückhaltungsbecken mit Stichweg/Stichleitung zu Bauplätze 10 und 11

3.

Kosten für die evtl. spätere Erschließung der Bauplätze 11 bis 14 in beiden Varianten.

b)

Im Baugebiet Ebentalweg IV BA 3 wird mit Gesamtkosten von 852.0000 € brutto zzgl. Nebenkosten gerechnet. Auch hier kommen die Grunderwerbskosten sowie bereits 2017 teilweise erbrachte Erschließungskosten hinzu. Für die Ermittlung des Grundstückspreises eines Bauplatzes beläuft sich die Summe auf rd. 1,5 Mio. €. Der Bauplatz wird dann bei einem Preis von rd. 200 €/m² liegen.

Zum weiteren Vorgehen wird angeregt, in den in Kürze stattfindenden Bürgerversammlungen die Themen und erörtern und über das Mitteilungsblatt eine Abfrage herauszugeben, wer Interesse an einem Bauplatz, mit welcher Größe und in welchem der beiden Baugebiete hat.

Die Erkenntnisse daraus sollen in die weitere Planung und ggf. Priorisierung der Projekte einfließen.

Büro Arz Ingenieure wird die weiteren Konkretisierungen, insbesondere zum Baugebiet Sommerried II Hüttenheim planen und die Kosten ermitteln.

Beratung und Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025, Stellenplan 2025 und Finanzplan 2026 bis 2028 (Anlage RIS)

Der Haushalt wird anhand des Vorberichts in den wichtigsten Punkten erläutert. Wesentliche Änderungen zur Beratung am 07.07.2025 haben sich nicht mehr ergeben. Lediglich die Kosten und Erlöse für die beiden Baugebiete in Hüttenheim und Willanzheim wurden konkreter gefasst und auf die entsprechenden Unterabschnitte zugeordnet. Mit den Ausführungen besteht Einverständnis.

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025, den Stellenplan 2025 sowie den Finanzplan 2026 bis 2028 in der vorgelegten Form. Der Entwurf der Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Die Haushaltssatzung ist an anderer Stelle im Mitteilungsblatt abgespeichert.

Bauantrag zum Neubau eines Laborgebäudes, Fl.Nr. 2041/1, Hüttenheim 185, Gemarkung Hüttenheim

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 2041/1, Gemarkung Hüttenheim, im westlichen Teil als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt. Die östliche Grundstücksfläche zählt zum „klassischen“ Außenbereich. Im Norden des Grundstücks ist eine Grünfläche dargestellt.

Das geplante Bauvorhaben zum Neubau eines Laborgebäudes liegt demnach zum Teil im Außenbereich (Grünfläche). Nach Abstimmung mit dem Landratsamt Kitzingen ist die Maßnahme der Versorgungssicherheit dienlich und somit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert.

Die auf dem Grundstück notwendigen Eingriffe werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan erläutert. Der notwendige Ausgleich wird auf dem Grundstück der Fernwasser erbracht. Ein externer Ausgleich ist danach nicht erforderlich.

Die Anforderungen an die auszuweisende Anzahl von Stellplätzen nach der Stellplatzsatzung der Marktgemeinde bzw. der Garagen- und Stellplatzverordnung sind erfüllt.

Ein Brandschutzkonzept wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt. Die Prüfung soll bauaufsichtlich erfolgen (durch das LRA).

Beschluss:

Der Bauantrag zum Neubau eines Laborgebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 2041/1, Gemarkung Hüttenheim, wird zur Kenntnis genommen.

Dem Vorhaben wird wie folgt zugestimmt:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau des Labors in der beantragten Form wird zugestimmt. Die Entwässerung des Schmutzwassers und Oberflächenwassers darf, nur gedrosselt mit einer max. Menge von 8 l/s in die öffentliche Entwässerungsanlage erfolgen. Hier ist außerdem darauf zu achten, dass diese max. Menge auch für die Entwässerung der auf dem Grundstück befindlichen Hochbehälter gilt. Eine Addition der Einleitmengen kann nicht stattfinden.

Nach Errichtung ist das Volumen durch eine Bestandsvermessung und die Einstellung der Drossel (Sichtprüfung) nachzuweisen.

Eigene Baustellen und Aktuelles

Finanzielle Unterstützung für die Sanierung der Bildstöcke

Der Lions-Club Kitzingen unterstützt die Restauration der vier Bildstöcke mit einem Zuschuss von 1.000 €.

Die Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken hat max. 4.500 € zugesagt.

Dies ist insgesamt sehr erfreulich und erleichtert die finanzielle Durchführung der Maßnahme für die Marktgemeinde.

Historische Grabsteine Friedhof Willanzheim

Die Untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Kitzingen teilte dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege am 14.05.2925 mit, dass nordwestlich des Friedhofskreuzes in Willanzheim von Efeu überwucherte und aufrechtstehende Grabplatten freigelegt wurden. Diese in enger Reihe stehenden Grabplatten werden seitlich von der gemauerten Friedhofseinfriedung gefasst. Teilweise sind die Inschriften der Grabplatten stark abgewittert.

Die Zuordnung der Grabplatten ist aufgrund des schlechten Zustands der Inschriften aktuell nicht möglich, aufgrund der noch erkennbaren stilistischen Merkmale lassen sich die Grabplatten in das 16./17. bis 18. Jahrhundert datieren. Vermutlich stammen die Grabplatten aus der kath. Kirche St. Martin in Willanzheim (vgl. Invt.-Nr. D-6-75-179-1) und erinnern an hochstehenden Persönlichkeiten der Gemeinde.

Die anstehende Restaurierung wird wenigstens für drei der insgesamt sieben Grabplatten eine Schriftrekonstruktion und damit eine genaue zeitliche Bestimmung ermöglichen. Unabhängig vom Erhaltungszustand ist erkennbar, dass es sich bei den Grabplatten um wichtige geschichtliche Zeugnisse der Ortsgeschichte handelt. Damit erfüllen Sie die Kriterien für ein Baudenkmal im Sinne des Art. 1, Abs. 2 BayDschG (Bayerisches Denkmalschutzgesetz) und sind in die Denkmalliste nachzutragen. Der Listeneintrag zum Friedhofskreuz ist entsprechend zu ergänzen.

Der Listeneintrag lautete bisher:

D-6-75-179-35

Friedhofskreuz, Kleeblattkreuz, Sockel mit Kreuzdach und Maßwerk-Blendfenstern, Corpus in nazarenischen Formen, neugotisch, um 1900.

FlNr. 141 (Gemkg. Willanzheim).

Der Listeneintrag lautet jetzt:

D-6-75-179-35

Friedhofskreuz, Kleeblattkreuz, Sockel mit Kreuzdach und Maßwerk-Blendfenstern, Corpus in nazarenischen Formen, neugotisch, um 1900; dahinter im Nordwesten sieben aufrecht stehende Grabplatten des 16., 17. und 18. Jahrhunderts.

FlNr. 141 (Gemkg. Willanzheim).

Dies wird zur Kenntnis genommen.

Geförderter Glasfaserausbau Sachstand

Der Konkretisierungsantrag für den Glasfaserausbau wird jetzt erstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Ausbau in den Haushaltsjahren 2026/2027 eingeplant.

Seitens des Telekommunikationsunternehmens gibt es jedoch noch keinen aktuellen Zeitplan und es liegt noch kein Konzept zur Umsetzung bei der Marktgemeinde vor.

Außensanierung Kath. Kirche St. Martin Willanzheim

Die Blasenbildung im Putz wurde beim Ortstermin ebenfalls angesprochen.

Die Hinweise zu Rissbildung unterhalb der Westfenster wurden an das Architekturbüro weitergegeben. Es fand ein Ortstermin mit dem Architekturbüro, der Malerfirma und einem Statiker statt. Es ist davon auszugehen, dass diese feinen Risse bereits im Mauerwerk vorhanden sind und nun durch den neuen Putzaufbau verstärkt zu Tage treten. Es werden zwei Lösungsvarianten in den kommenden Wochen aufgebracht um die Schäden auszubessern.

Feuerwehr Markt Willanzheim, Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Mit Beschluss vom 2. Juli 2025 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Feuerwehrgesetz mit Wirkung zum 16. Juli 2025 geändert:

Die Altershöchstgrenze für den Feuerwehrdienst ist nunmehr an das Erreichen der Regelaltersgrenze für den Rentenbezug (§ 35 Satz. 2 Sozialgesetzbuch VI) gekoppelt.

Zudem sind zahlreiche Verbesserungen beim Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen beschlossen:

So können künftig bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben neben den Kosten für Sonderlöschmittel auch Leistung Dritter (z. B. des THWs oder privater Firmen) abgerechnet werden.

Die Einsatzkosten wegen Fehlalarmen, ausgelöst durch sogenannte eCalls von Kraftfahrzeugen von Mobiltelefonen, sind künftig abrechnungsfähig.

Sollten Hausnotrufanbieter künftig Feuerwehren zu Türöffnungen anfordern, müssen diese die Notwendigkeit der Alarmierung nachweisen. Der Gesetzgeber hat eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Gemeinden geschaffen.

Eine Änderung der gemeindlichen Feuerwehrsatzung ist nicht erforderlich, da eCalls von Kraftfahrzeugen von Mobiltelefonen unter Fehlalarme gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung erfasst sind. Die Abrechnung von Kosten für Leistungen Dritter ist in Nr. 5 der Anlage zur Satzung geregelt.

Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung für die Kita Willanzheim zur Ersatzbeschaffung eines defekten Warmwasserspeichers

Die katholische Kirchenstiftung Willanzheim beantragt einen Zuschuss für die Neubeschaffung eines Warmwasserspeichers. Nach 30 Jahren ist einer der beiden verbauten Warmwasserspeicher mit Defekt ausgefallen. Das Angebot der Fa. Elektro Kelber beläuft sich auf 1.388,99 € brutto.

Gemäß Grundsatzbeschluss werden Anschaffungen mit 40 % vom Markt Willanzheim bezuschusst. Mit der Auszahlung von 556 Euro besteht Einverständnis.

Zuschuss für die musikalische Ausbildung - Ausbildungsjahr 2025/2026

Für das abgelaufene Jahr hat der Musikverein Willanzheim für das Angebot der musikalischen Ausbildung Ausgaben in Höhe von 3.048,63 € aufgebracht. Mit Schreiben vom 15.07.2025 beantragt der Musikverein für das Schuljahr 2025/2026 einen Zuschuss, für dessen Berechnung die Gesamtkosten für den Ausbildungsbetrieb aus dem Geschäftsjahr 2024 in Höhe von 3.048,63 Euro zugrunde liegt. Nimmt man diesen Betrag und teilt ihn durch alle in Ausbildung befindlichen Personen (21) erhält man einen Betrag (gerundet) von 145,00 Euro pro Schüler.

Für die 7 benannten Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren entspricht dies einem Gesamtbetrag von 1.015,00 Euro.

Beschluss:

Der Musikverein Willanzheim erhält als freiwillige Leistung für das Ausbildungsjahr 2025/2026 einen Zuschuss mit einer Gesamthöhe von 1.015.00 €

Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Termine Bürgerversammlungen

Die Bürgerversammlungen finden an folgenden Abenden jeweils um 20.00 Uhr statt:

Donnerstag, 31.07.2025 in Willanzheim

Freitag, 01.08.2025 in Markt Herrnsheim

Dienstag, 05.08.2025 in Hüttenheim

Sitzbank in Markt Herrnsheim Ortsausgang Richtung Hüttenheim

Gemeinderatsmitglied Bernhard Käppner weist auf den Zustand der Bank an der Linde hin, eine Reparatur erscheint notwendig.

Der Bauhof wird sich darum kümmern.