Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 22.06.2026
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 22.06.2026 wird anerkannt.
Eigene Baustellen und Aktuelles
Information Fassadensanierung des Anwesens Hüttenheim 56
An der Fachwerkfassade wurden durch die Bauhofmitarbeiter verstockte Balken ausgetauscht. Anschließend wurde die Fassade neu gestrichen. Am nebenliegenden ehemaligen Bankhäusle wird der Sockelbereich ebenfalls in Eigenregie saniert.
Information Austausch der Wasserleitung Willanzheim in der Froschgasse
Die Bauarbeiten gehen gut voran, die Umbindung auf die neue Wasserleitung ist erfolgt. Die Ursache für das geringfügig austretende Wasser war die Durchführung der Druckprüfung.
Die Baustelle wird planmäßig zum Dorffest Willanzheim beendet.
Glasfaserausbau
Geplante Trassenführung in Markt Herrnsheim und Hüttenheim und allgemeine Informationen
Die Ausbaupläne für die Trassen auf öffentlichem Grund für die Ortsteile Markt Herrnsheim und Hüttenheim liegen der Gemeinde vor. Diese wurden alle abgegangen und geprüft.
Hier sind einige Bereiche aufgefallen, die nun als gemeindliche Anmerkungen an das Planungsbüro weitergegeben werden.
Die Trasse verläuft zum Teil auf Gehwegen, der mit bereits beschädigten Pflastersteinen belegt ist. Die Regelung zum Einbau von Ersatzmaterial für die defekten Pflastersteine ist mit der beauftragten Baufirma abzustimmen. Ebenso die Trassenführungen und Wiederherstellung in Gehwegen mit bereits vorhandenen Trassenschnitten.
Antrag nach Art. 7 DSchG für Erdarbeiten für den Glasfaserausbau in Bodendenkmälern Hüttenheim
Im Zuge der Umsetzung des Glasfaserausbaus in Hüttenheim ist die Verlegung neuer Leitungen notwendig.
Beschluss:
Der Antrag auf Erlaubnis nach Art. 7 DSchG für den Glasfaserausbau im Bereich der Bodendenkmäler in Hüttenheim auf den Fl.Nrn. 189, 206/2, 206/28 und 206/32, Gemarkung Hüttenheim, wird zur Kenntnis genommen.
Mit der geplanten Maßnahme besteht Einverständnis.
Mit der Marktgemeinde ist der Wiedereinbau der Oberflächenbeläge vor Beginn der Baumaßnahme abzustimmen.
Glasfaserausbau Willanzheim
Für den Ausbau in Willanzheim wurde nochmals mit der Telekom/Glasfaser plus schriftlich Kontakt aufgenommen, damit der eigenwirtschaftliche Ausbau und der geförderte Ausbau koordiniert werden.
Bauanträge
Formlose Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Anwesens, Fl.Nr. 1577, Gemarkung Willanzheim
Die Eigentümer haben eine formlose Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des bestehenden Anwesens für zeitweise Vermietung für Kurzaufenthalte mit bis zu 14 Betten sowie die Umwandlung einer Wohneinheit zu einer Büroeinheit im westlichen Nebengebäude gestellt.
…
Beschluss:
Die Bauvoranfrage zur Nutzung des Anwesens Fl.Nr. 1577, Gemarkung Willanzheim wird zur Kenntnis genommen. Mit dem Vorhaben besteht grundsätzlich Einverständnis. Das Vorhaben befindet sich als MD Gebiet im Außenbereich. Die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe dürfen durch das geplante Vorhaben nicht beeinträchtigt werden.
…
Bürgermeisterin Reifenscheid-Eckert wird bevollmächtigt, die gemeindliche Stellungnahme zum Bauantrag auf Nutzungsänderung auf Grundlage der Bauvoranfrage gegenüber dem LRA Kitzingen abzugeben.
Öffentlicher Personennahverkehr
Einführung der Ringlinie Iphofen zum 1. Juli 2026
Zum 1. Juli wurde die neue Ringlinie Iphofen mit kurzer Vorlaufzeit vor Ort eingeführt. Hierdurch ist die direkte Verbindung für die Schülerverkehre von Kitzingen kommend verändert.
Die neuen Änderungen mit kurzer Vorlaufzeit vor Ort führten zu erheblichem Unmut bei den betroffenen Familien und Pendlern. Die Fahrzeiten Kitzingen – Willanzheim, bzw. Markt Herrnsheim und Hüttenheim verlängern sich im Einzelfall auf fast eine Stunde. Wichtige Verbindungen nach Kitzingen werden nicht mehr bedient. Ärzte in Mainbernheim sind nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Es gibt bereits zahlreiche Beschwerden von betroffenen Familien und Fahrgästen.
Wichtig ist, dass dies Anliegen direkt an das Landratsamt vorgebracht werden, damit tatsächlich Verbesserungen umgesetzt werden. Die Beschwerden können über das Kontaktformular unter https://www.nahverkehr-mainfranken.de/service-hilfe/kontakt/ eingegeben werden. Sie werden dann an den Landkreis weitergeleitet.
Die tatsächlichen Nutzerzahlen der Busse sollen abgefragt werden.
Neuausschreibung des Linienbündels 5 - Marktbreit - Anhörung der Gemeinde
Zum 01. Januar 2028 soll das Linienbündel 5 in Betrieb genommen werden.
Es handelt sich hierbei um drei Linien:
| • | Linie 312: Kitzingen – Markbreit – Ochsenfurt |
| • | Linie 313: Ringverkehr Marktbreit |
| • | Linie 324: Kitzingen – Sulzfeld – Marktbreit |
Etwaige Einwände oder Anmerkungen können bis Freitag, den 14.08.2026 schriftlich per E-Mail an den ÖPNV des Landkreises Kitzingen übermittelt werden.
Die wesentlichen Punkte der Neuausschreibung zielen darauf ab die bisherige Linie 312 in zwei Linien zu unterteilen.
Die neue Linie 312 verkehrt dann von Kitzingen über Marktsteft nach Marktbreit (bei Schulzeiten zusätzlich bis Ochsenfurt) und die Linie 324 westlich des Mains von Kitzingen über Sulzfeld nach Marktbreit.
Der Ringverkehr der Linie 313 bleibt im Wesentlichen erhalten. Besonders Fahrten am Morgen und am Mittag wurden vereinheitlicht sowie die Routenführung und Abfahrzeiten bei einzelnen Fahrten geändert.
Der Markt Willanzheim ist nicht von den Linien 312 und 324 betroffen, lediglich die Linie 313 (Ringverkehr Marktbreit) hält in Hüttenheim, Marktplatz und Markt Herrnsheim, Marktplatz.
Folgende Änderungen betreffend Markt Herrnsheim und Hüttenheim sind geplant:
Gewünschte Änderungen:
Willanzheim wird im Ringverkehr Marktbreit (Linie 313) nicht angefahren, dies soll bei der kommenden Ausschreibung berücksichtigt werden.
Erstens gibt es immer wieder Willanzheimer Schüler, die z. B. weiterführende Schulen in Marktbreit besuchen. Diese müssen bisher von den Eltern nach Tiefenstockheim oder Markt Herrnsheim gefahren werden, damit diese in den Linienbus einsteigen können. Die Problematik ist dem Landratsamt Kitzingen bereits seit vielen Jahren bekannt.
Zweitens kann es durch den Schulverbund Markbreit/Iphofen/Scheinfeld vorkommen, dass Schüler aus Willanzheim in die Mittelschule nach Marktbreit zugewiesen werden.
Drittens kann mit dieser Buslinie der Bahnhof in Marktbreit angefahren werden, um hier die Bahnverbindung Würzburg – Ansbach zu nutzen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Änderungen des Linienbündel 5, die den Markt Willanzheim nur bezüglich der Linie 313 betreffen.
Willanzheim, Kirchenburg als zusätzliche Haltstelle in den Fahrplan einzubinden ist mindestens für die Zeiten, die für Schüler relevant sind (07:25, 13:29, 16:40 Uhr) anzustreben und wird als Antrag an das Landratsamt Kitzingen herangetragen.
Auch von Willanzheim nach Marktbreit ist eine gute Busverbindung für Schüler wichtig und auch zum Erreichen des Bahnhofs wichtig.
Die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung aus Willanzheim nach Marktbreit zu weiterführenden Schulen ist in Einzelfällen ist zu prüfen.
Bundesmeldegesetz - Gratulationen durch den Markt Willanzheim
Für die Weitergabe von Melderegisterdaten an die Bürgermeister zu Gratulationszwecken ist § 37 Abs. 1 Satz 1 BMG (Bundesmeldegesetz) maßgeblich. Danach dürfen innerhalb der Verwaltungseinheit, der die Meldebehörde angehört, unter den in § 34 Abs. 1 BMG genannten Voraussetzungen sämtliche der in § 3 Abs. 1 BMG aufgeführten Daten und Hinweise weitergegeben werden.
§ 34 Abs. 1 BMG fordert hier, dass dies zur Erfüllung der in der eigenen Zuständigkeit liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist es vertretbar, eine Gratulation zu den in § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG erwähnten Alters- oder Ehejubiläen als gemeindliche Aufgabe anzusehen.
Jedenfalls entspricht dies einer bayernweit gängigen Praxis in kreisangehörigen Gemeinden.
Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Die in Willanzheim durchgeführten Gratulationen zu Altersjubiläen zum 50., 60. und ab 90 Geburtstag jährlich, zu Ehejubiläen zusätzlich das 25., zur Geburt eines Kindes, zum Zuzug eines Neubürgers und zu Beileidsbekundungen ist von § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG dagegen nicht erfasst. Der entstehenden Spannungslage mit dem Gebot der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) kann dadurch entgegengewirkt werden, dass der Gemeinderat in einer Richtlinie nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung die örtlich maßgeblichen Gratulationsanlässe festlegt.
Die Bürger, die diese Gratulationen nicht wünschen, können widersprechen. Auf dieses Widerspruchsrecht muss einmal jährlich hingewiesen werden. Wir nehmen dies deshalb in unseren jährlichen Hinweis im Amtsblatt im Zusammenhang mit den Übermittlungssperren auf.
Eine interne Datenweitergabe (z.B. für einen Neubürger-, Weinfestempfang oder die Jugendfeuerwehrwerbung) kann an die Bürgermeisterin erfolgen, wenn der Zeck klar und nachvollziehbar definiert ist. Diese Daten dürfen dann auch nur zu diesem bestimmten Zweck genutzt werden.
Beschluss:
Mit den genannten Gratulationen durch die erste Bürgermeisterin oder ihrer Stellvertretung besteht Einverständnis, solange kein Widerspruch dagegen vorliegt.
Ebenfalls besteht Einverständnis mit der internen Datenweitergabe für bestimmte Zwecke.
Die bisherigen Gratulationen zu einem Alters- oder Ehejubiläum nach § 50 Abs. 2 Satz 2 BMG werden weiterhin fortgeführt.
Zuschuss für die musikalische Ausbildung des Musikvereins Willanzheim
Für das abgelaufene Jahr hat der Musikverein Willanzheim für das Angebot der musikalischen Ausbildung Ausgaben in Höhe von 3.638,48 Euro aufgebracht. Mit Schreiben vom 20.07.2026 bittet der Musikverein Willanzheim um finanzielle Unterstützung der Gemeinde.
Der Musikverein beantragt für das Schuljahr 2025/2026 einen Zuschuss, für dessen Berechnung die Gesamtkosten für den Ausbildungsbetrieb in Höhe von 3.638,48 Euro zugrunde legen. Nimmt man diesen Betrag und teilt ihn durch alle in Ausbildung befindlichen Personen (20) erhält man einen Betrag von 182,00 Euro pro Schüler.
Für die 10 benannten Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren wird der Zuschuss in Höhe von 182,00 Euro beantragt. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1.820,00 Euro.
Beschluss:
Der Musikverein Willanzheim erhält als freiwillige Leistung für das Ausbildungsjahr 2025/2026 einen Zuschuss für jeden Schüler aus der Marktgemeinde. Bei 10 Schülern á 182 Euro entspricht dies einer Gesamthöhe von 1.820.00 Euro.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Ehrenamtspreis 2026 des Landkreis Kitzingen
In diesem Jahr sollen mit dem Ehrenamtspreis des Landkreises Kitzingen Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die sich im Bereich „Soziales Engagement“ besonders ehrenamtlich engagiert haben. Die Vorschläge müssen bei der jeweiligen Heimatgemeinde eingereicht werden, in der der Ehrenamtliche wohnt. Nur die Gemeinden sind vorschlagsberechtigt. Die Bürgermeisterin bittet daher um Vorschläge zur Nominierung bis 25. September 2026. Für weitere Infos und Rückfragen können sich die Bürger an die Fachstelle für Bürgerschaftliches Engagement und Seniorenfragen im Landratsamt Kitzingen wenden.
Straßensperren wegen Bauarbeiten
Die Staatsstraße zwischen Bullenheim und Ippesheim ist bis 31.08.2026 gesperrt.
Im Herbst wird die Staatsstraße zwischen Willanzheim und Markt Herrnsheim für eine Sanierung gesperrt. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Geschwindigkeit ortsauswärts Willanzheim
In Willanzheim ist Richtung Markt Herrnsheim ab dem Ortsschild keine Beschränkung angeordnet, während in Gegenrichtung Tempo 50 gilt. Der Sachverhalt wird geprüft.
Rathausschlüssel Hüttenheim
Die Feuerwehr Hüttenheim erhält einen Schlüssel der Eingangstür, damit bei Übungen die sanitären Einrichtungen genutzt werden können.
117.5 Holzplätze Willanzheim
In Willanzheim sind einige Holzplätze seit längerem verpachtet aber ungenutzt oder mit Schnittholz o. ä. belegt. Da Bedarf an Plätzen besteht, findet eine Kontrollbegehung statt.