Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushalt 2023

Öffentliche Auflegung der Haushaltssatzung des Marktes Willanzheim für das Haushaltsjahr 2023

Bekanntmachung

Das Landratsamt Kitzingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan des Marktes Willanzheim für das Haushaltsjahr 2023 mit Schreiben vom 10.07.2023 Az. 321-9410.2-31 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen sowie im Rathaus Willanzheim während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Darüber hinaus wird der Haushaltsplan auf der Internetseite des Marktes Willanzheim unter https://www.willanzheim.de/verwaltung-rathaus/satzungen.html => Haushalt_2023_Willanzheim_gesamt.pdf zugänglich gemacht.

Markt Willanzheim, 11.09.2023

Haushaltssatzung des Marktes Willanzheim
Landkreis Kitzingen
für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Willanzheim folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 —  3.924.300 €

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

 —  2.085.800 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)  —  350 v.H.

b)

für die Grundstücke (B) —  350 v.H.

2.

Gewerbesteuer  —  380 v.H

.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.

Willanzheim, 11.09.2023