Bekanntmachung
Das Landratsamt Kitzingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan des Marktes Willanzheim für das Haushaltsjahr 2023 mit Schreiben vom 10.07.2023 Az. 321-9410.2-31 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Iphofen, Marktplatz 26, 97346 Iphofen sowie im Rathaus Willanzheim während der allgemeinen Geschäftsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Darüber hinaus wird der Haushaltsplan auf der Internetseite des Marktes Willanzheim unter https://www.willanzheim.de/verwaltung-rathaus/satzungen.html => Haushalt_2023_Willanzheim_gesamt.pdf zugänglich gemacht.
Aufgrund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Willanzheim folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
— 3.924.300 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
— 2.085.800 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) — 350 v.H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 350 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 380 v.H | |
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 650.000,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.