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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 2/2023
Vereine und Verbände
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Jagdgenossenschaft Tiefenstockheim

Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung

Am Freitag, 24 Februar 2023 findet in der Kirchenburg Tiefenstockheim um 19:30 Uhr die nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft Tiefenstockheim statt.

Es ergeht hiermit herzliche Einladung an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Tiefenstockheim gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf.

Tagesordnung:

1.)

Eröffnung und Begrüßung

2.)

Verlesung des Protokolls

3.)

Bericht des Kassenwartes

4.)

Bericht des Jagdvorstehers

5.)

Entlastung der Vorstandschaft, Kassier und Schriftführer

6.)

Beschlussfassung über Verwendung des Jagdschillings 2022

7.)

Wünsche und Anträge

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch eine volljährige derselben Jagdgenossenschaft angehörige Person vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Besitzstandsänderungen der jagdbaren Flächen müssen bis min. 1 Tag vor Versammlungsbeginn dem Jagdvorsteher gemeldet werden, um ein aktuelles Jagdkataster zu gewährleisten.

Es sind die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Coronaregeln einzuhalten. Im Anschluss an die Jagdversammlung findet eine Gertholzrechtlerversammlung statt.

Tiefenstockheim, 23.01.2023
Blaß
Jagdvorsteher