Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 11.12.2023
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 11.12.2023 wird ohne Einwände anerkannt.
Eigene Baustellen und Aktuelles
Art. 6 DschG - Sanierung Treppenhaus nach Brand, Marktplatz 5, Fl.Nr. 20/1, Markt Willanzheim
Vermutlich in der Nacht vom 3. auf den 4. Januar 2024 wurde am Aufgang des Rathauses Willanzheim zu den Räumen im 1. OG ein Feuer gezündet und dabei erheblicher Sachschaden angerichtet. Glücklicherweise geriet der Dachstuhl nicht in Brand.
Die Polizeiinspektion Kitzingen hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Schaden ist der Versicherung gemeldet und der Sachverständige war vor Ort. Die Sanierung soll einer Fachfirma für Brandsanierung übergeben werden.
Der Markt Willanzheim muss nach dem Brand, das beschädigte Treppenhaus am Rathaus in Willanzheim sanieren. Da es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal handelt, ist ein Antrag nach Art. 6 DSchG zu stellen.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Vergabe an eine Brandsanierungsfirma zu. Das Einvernehmen gemäß Art. 6 DSchG wird erteilt.
Sanierung katholische Kirche Willanzheim
Die Bestätigung für den zugesagten Zuschuss des Erzbischöflichen Ordinariats steht noch aus. Daher wird der Tagesordnungspunkt zurückgestellt.
Vorbereitungen für Parkplätze in der Schulstraße Willanzheim
Die Bürgermeisterin informiert darüber, dass die Parkplätze in der Schulstraße Willanzheim im Frühjahr in Eigenregie hergestellt werden sollen. Es sollen Schrägparkplätze statt Längsparkplätzen entstehen, damit mehr Parkraum zur Verfügung steht.
Dafür sind die Ahornbäume an der Straße zu fällen und die Hecke zu entfernen. Die Arbeiten sind bis Ende Februar auszuführen.
Damit nicht auf das Spielfeld gefahren werden kann, wird temporär eine Abgrenzung zum Sportplatz errichtet.
Bauanträge und Bauangelegenheiten
Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports, Fl.NR. 2048/12, Hüttenheim 209, Gem. Hüttenheim
Es soll ein Carport auf der Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 2048/12 Gem. Hütttenheim errichtet werden. Da die Wandhöhe im Mittel die 3 m nicht überschreitet, wird der Carport nicht abstandsflächenpflichtig. Auch überschreitet das Vorhaben die 50 m² Fläche (Carport) und 75 m³ (Schuppen) nicht.
Da jedoch bisher im Osten bereits eine Garage mit 6 m Grenzbebauung vorhanden ist, und jetzt der Carport mit weiteren 9 m auf der westlichen und 4,60 m auf der nördlichen Grenze dazu kommt, wird der Höchstwert von 15 m überschritten. Weil die Vorschrift nicht eingehalten werden kann, muss eine sog. isolierte Abweichung von Art. 6 Abs. 7 Satz 2 BayBO beantragt werden.
Die notwendige Unterschrift der Nachbarin auf der Fl.Nr. 2048/13, gem. Hüttenheim liegt vor.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des BPlan „Krönleinsberg“ und hält sonst alle Vorgaben ein.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der isolierten Befreiung zur Errichtung eines Carports mit Schuppen auf der Grenze der Fl.Nr. 2048/12, Gem. Hüttenheim zu.
Erlaubnis zur Sondernutzung einer Straßenfläche (Flurstück 21/1) sowie einer Freifläche (Flurstück 20/3) Willanzheim
Mit Schreiben vom 04.01.2024 haben die Eigentümer den Antrag zur Erlaubnis zur Sondernutzung einer Straßenfläche Fl.Nr. 21/1 Willanzheim sowie einer Freifläche Fl.Nr. 20/3 Willanzheim für die Baumaßnahme in der Badersgasse 3 gestellt.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Antrag und den dargestellten Sondernutzungen besteht grundsätzlich Einverständnis. Die Details sind im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung zu klären.
Zustimmung Verlegung von Internetleitungen durch die Fa. Telekom für Vodafone zum Anschluss Anwesen Marktplatz 7
Dieser Tagesordnungspunkt wird auf die Sitzung am 05.02.2024 verschoben, da die Telekom noch weitere Pläne für das Vorhaben nachreicht.
Vollzug Baugesetzbuch;
ebauungsplan Gewerbegebiet "Alte Reichsstraße Teil 2", StT Iphofen;frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Alte Reichsstraße Teil 2“ sieht die Herausnahme des ursprünglich geplanten Kreisverkehres vor, wodurch der Geltungsbereich verringert werden kann. Weiter soll aus den einzelnen Grundstücken ein zusammenhängendes Grundstück entstehen, welches nicht durch eine öffentliche Erschließungsstraße geteilt wird, weshalb diese in der Darstellung der 1. Änderung entfällt. Die Baugrenzen werden bis unter die Hochspannungsleitung ausgeweitet und die Regenrückhaltung ist privatisiert. Auch die Ortsrandeingrünung findet gemäß 1. Bebauungsplanänderung auf privater Grünfläche statt.
Für den Bereich „Alte Reichsstraße Teil 2“ hat die Stadt Iphofen die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes beschlossen, um der konkreten Nachfrage an gewerblichen Bauflächen für ein großes zukunftsfähiges Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen nachzukommen.
Beschluss:
Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Alte Reichsstraße Teil 2“, StT Iphofen werden zur Kenntnis genommen.
Die künftige Trassenführung der Hochspannungsleitung zur Baulandfreimachung ist mit dem Markt Willanzheim abzustimmen.
Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Zufahrt Knauf Werk Hüttenheim
Die Fa. Knauf Gips KG beantragt eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 Km/h auf der Werkszufahrt zum Estrichwerk Hüttenheim.
Beschluss:
Durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert. Der Markt Willanzheim stimmt der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 Km/h auf der Werkszufahrt zum Estrichwerk Hüttenheim zu.
Errichtung von PV Anlagen auf Denkmälern bzw. Denkmalnähe
Grundsatzbeschluss zur Gestaltung
Der Grundsatzbeschluss ist im amtlichen Teil dieses Mitteilungsblattes veröffentlicht.
Art. 6 DschG - Errichtung einer PV Anlage Markt Herrnsheim 21, Fl.Nr. 12, t
Es wird beabsichtigt eine PV-Anlage zu installieren. Die PV-Anlage soll zukünftig für die Elektroheizung genutzt werden.
Da es sich bei dem Gebäude um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt, muss ein Antrag nach Art. 6 DSchG gestellt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben. Das Einvernehmen wird mit der Auflage erteilt, dass sowohl die Regelungen aus dem Grundsatzbeschluss zu PV-Anlagen auf Denkmälern als auch die Belange des Denkmalsschutzes beachtet werden.
Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Zuschuss für Jugendhaus Hüttenheim - Information
Die Bürgermeisterin informiert über den Zuschussantrag für das Jugendhaus in Hüttenheim. Dort wurde ein Fernseher angeschafft.
Gemäß Grundsatzbeschluss wird dazu ein Zuschuss in Höhe von 10 % des Anschaffungspreises gewährt und auf 100 Euro aufgerundet. Der Betrag wurde bereits ausgezahlt.
GemeindeApp über die ILE
Über die ILE soll eine einheitliche App der Kommunen eingerichtet werden, damit Informationen auch über die Gemeindegrenzen hinweg gepostet werden können. Dazu werden in den nächsten Tagen Gespräche mit einzelnen Anbietern geführt.
Folgende Punkte sollen dabei beachtet werden:
Für die App sollen die Teilnehmer mit Namen erkennbar sein.
Die Nachrichteneinstellung soll nur autorisierten Personen möglich sein.
Eine Schnittstelle zur Homepage (z. B. für News) ist sinnvoll.
Grundsätzlich soll diese App auch auf anderen Endgeräten (z.B. PC) genutzt werden können.
Für Gruppen/Vereine können geschlossene Kreise angeboten sein, in die aber wiederum nur berechtigte Personen Inhalte einstellen können.
Aus dem Gremium kommt die Bitte, dieses Vorhaben überprüfen zu lassen, damit alle rechtlichen Vorgaben (Copyright, Datenschutz etc.) auch eingehalten werden.