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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Entrichtung der Grund- und Gewerbesteuer per 15. Februar 2024

Am 15. Februar 2024 wird die I. Vierteljahresrate der Grund- und Gewerbesteuer fällig.

Wir bitten Sie, die gesetzliche Zahlungsfrist einzuhalten. Sie ersparen sich und der Verwaltung, bei nicht rechtzeitiger Zahlung, das notwendige Mahnverfahren und die dafür anfallenden Kosten, sowie Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.

Nutzen Sie für Ihre laufend wiederkehrenden Zahlungen, das Einzugsverfahren. Es erübrigt sich die Überweisung und Sie versäumen nicht den Zahlungstermin.

Reifenscheid-Eckert, 1. Bürgermeisterin