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Amtliches Mitteilungsblatt des Marktes Willanzheim
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundsatzbeschluss zur Gestaltung von PV Anlagen auf Denkmälern bzw. Denkmalnähe

Dem Markt Willanzheim liegen immer häufiger Anträge zur Errichtung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden bzw. Gebäuden in Denkmalnähe vor. Um nun die einzelnen Vorgänge zu vereinheitlichen und einfacher zu gestalten werden Vorgaben eingeführt, die alle Vorhaben auf den Gebäuden (Denkmal oder Denkmalnähe) zu erfüllen haben, damit sie denkmalverträglich auf das Ortsbild wirken.

Der Marktgemeinderat hat folgenden Grundsatzbeschluss beschlossen:

PV-Anlagen und Anlagen zur Solarthermie sind der jeweiligen Situation harmonisch anzupassen.

Sie sind in einer matten, tiefdunklen monochromen Oberfläche und ohne sichtbare metallisch-glänzende Einfassung auszubilden.