Viele Singvögel brüten in Hecken. Damit sie dabei nicht gestört werden, ist ein radikaler Rückschnitt einer Hecke oder das Entfernen einer Hecke auch in privaten Gärten nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Das gilt auch für Gebüsche und Sträucher. Festgelegt ist das im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39 (5) 2: "Es ist verboten, …. Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,