Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Sie das Finanzamt darüber informieren müssen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse des Grundbesitzes (u.a. Fläche, Nutzung etc.) geändert haben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internetauftritt der Marktgemeinde unter Neuigkeiten.