Bekanntmachung der Sitzung des Beschwerdeausschusses
für die Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026
im Regierungsbezirk Unterfranken
nach Art. 8 GLKrWG, § 11 GLKrWO hat die Regierung von Unterfranken für die am 08. März 2026 stattfindenden Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet.
Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgehol-fen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).
Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens Donnerstag, den 29. Januar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses sind vom Wahlleiter mit den für die Überprü-fung durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme unverzüglich durch Boten dem vorsitzenden Mitglied des Beschwerdeausschusses zu übermitteln (§ 48 Abs. 2 GLKrWO).
Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird der Beschwerdeausschuss am
Montag, den 02.Februar 2026, 15:30 Uhr
bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg im Sitzungssaal A.
Die Sitzung ist öffentlich