Bekanntmachung
Die Pachtabgaben werden am 01. November 2025 zur Zahlung fällig. Um Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie, den Fälligkeitstermin einzuhalten.
Eine weitere Zahlungsaufforderung ergeht nicht.
Wir bitten alle „Nichtabbucher“, die Zahlung über die Geldinstitute vorzunehmen oder künftig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.